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Deutschland verstärkt den Kampf gegen Spam-Mails
Dienstag, 27. September

Auch österreichische Konsumenten, die von deutschen Spam-Mails belästigt werden, können sich an diese Einrichtung wenden.

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Info: Stop dem ungehemmten Datensammeln
Montag, 26. April

Das Sammeln und der Handel mit Kundendaten ist eine wesentliche Methode modernen Marketings und noch dazu ein gutes Geschäft. Konsumenten, die sich von der Werbeflut belästigt fühlen, stehen auf der anderen Seite.

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Info: Irreführende Gewinnzusagen ab 1.10.1999 klagbar
Montag, 4. Oktober

Verbraucher, die nach dem 1.10.1999 eine irreführende Gewinnzusage von einem Unternehmer erhalten, können den vermeintlichen Gewinn einklagen. Der VKI begrüßt diese Regelung, warnt vor übertriebenen Hoffnungen auf Geldsegen und kündigt Musterprozesse an.

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Gewinnversprechen per Post: dahinter stecken Werbefahrten!
Mittwoch, 8. September

Das Konsumentenschutzministerium (BMASK) warnt VerbraucherInnen, sich durch per Post zugesandte Gewinnversprechungen zu unseriösen Werbeveranstaltungen im In- und Ausland locken zu lassen.

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Info: Fernabsatzgesetz
Dienstag, 25. April

Mit 1.6.2000 gibt es neue Pflichten für Unternehmer und neue Rechte für Verbraucher. Wir geben einen Überblick.

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Info: Rechtschutzdeckung bei irreführenden Gewinnzusagen
Sonntag, 20. Juli

Rechtsschutzversicherungen lehnen eine Deckung für die Einklagung von Gewinnzusagen nach § 5j KSchG vermehrt ab. Der VKI führt dazu einen Musterprozess.

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Info: Figurella (in Wien) im Konkurs
Montag, 26. April

Die Firma Figurella Figur- und Schönheits-Studio GmbH in 1070 Wien, Zieglergasse 6 ist in Konkurs.

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Info: Klagen gegen Gewinnversprechen
Mittwoch, 1. Dezember

Seit 1.10.1999 sind irreführende Gewinnzusagen klagbar. Der VKI führt Musterprozesse gegen in- und ausländische Versandhäuser, die sich immer noch dieser Werbemethoden bedienen.

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Info: Rechtsschutzdeckung für die Geltendmachung irreführender Gewinnzusagen
Mittwoch, 1. Dezember

Seit 1.10.1999 können irreführende Gewinnzusagen vom Empfänger eingeklagt werden. Der Unternehmer muß dem Verbraucher den versprochenen Preis leisten. Dies bestimmt eine neue Vorschrift des Konsumentenschutzgesetzes (§ 5j KSchG).

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