Reise & Verkehr>> RECHTSGRUNDLAGEN
ÖSTERREICH
- Konsumentenschutzgesetz - KSchG
Das KSchG regelt insb in den §§ 31b bis 31f die Rechte des Verbrauchers bei Pauschalreisen.
abrufbar unter: Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
(Hinweis zur Suche: Im Feld "Kurztitel/Abkürzung" KSchG eintragen)
- Teilzeitnutzungsgesetz - TNG
Das TNG regelt insb Informationspflichten und Rücktrittsrechte beim Kauf von Teilnutzungsrechten an Ferienwohnungen.
abrufbar unter: Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
(Hinweis zur Suche: Im Feld "Kurztitel/Abkürzung" TNG eintragen)
- Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe (BGBl 401/1998)
Die Verordnung regelt die Informationspflichten in Prospektangaben, bei Vertragsschluss, in der Reisebestätigung und vor Beginn der Reise.
abrufbar unter: Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
(Hinweis zur Suche: Über die Abfrage BGBl (HTML) 1983-2003: Nr 401/1998 eingeben).
- Reisebürosicherungsverordnung - RSV
In Umsetzung des Art 7 der Pauschalreise-RL regelt die Verordnung die Absicherung von Kundengeldern bei Insolvenz des Reiseveranstalters.
abrufbar unter: Rechtsinformationssystem der Republik Österreich
(Hinweis zur Suche: Im Feld "Kurztitel/Abkürzung" RSV eintragen).
EU/INTERNATIONAL
- Time-Sharing-Richtlinie
Richtlinie 94/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 1994
Die Richtlinie regelt umfassende Informationspflichten und Rücktrittsrechte beim Kauf von Teilnutzungsrechten an Freizeitimmobilien und wurde in Österreich durch das Teilzeitnutzungsgesetz umgesetzt.
abrufbar unter: EUR-Lex
- Übereinkommen von Montreal
Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlicheung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr.
Das Übereinkommen von Montreal regelt die Haftung von Luftfahrtunternehmen für Passagier-, Reisegepäck und Güterschäden. Wie auch das Warschauer Abkommen gilt das Übk von Montreal bei internationalen Luftbeförderungen zwischen derzeit 54 Vertragsstaaten des Übk (darunter fallen alle alten EU-Mitgliedstaaten, USA, Kanada und Japan). Daneben gilt das Warschauer Abkommen weiter neben dem Übereinkommen von Montreal, bis alle Vertragsstaaten des Warschauer Abkommens auch das Übereinkommen von Montreal unterzeichnet haben.
abrufbar unter: http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/uebersicht-read/000read-icao.htm
- Warschauer Abkommen
Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929 (RGBL 1933 II S. 1039) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 28. September 1955 (Haager Protokoll - BGBl. 1958 II S. 2911)
abrufbar unter: http://www.luftrecht-online.de/regelwerke/uebersicht-read/000read-icao.htm
- Haftung von Luftfahrtunternehmen
Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Mai 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen.
Die Verordnung regelt die Haftung von Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union bei Unfällen mit Personenschäden.
abrufbar unter: EUR-Lex
- Fluggastverordnung
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91
Die Verordnung regelt Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen von Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union für drei Fälle, nämlich die Überbuchung, den Flugentfall (Entfall des gesamten Fluges für alle Passagiere) und die Flugverspätung.
abrufbar unter: EUR-Lex
- Pauschalreise - RL
Die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen wurde in den §§ 31b ff KSchG umgesetzt.
abrufbar unter: EUR-Lex