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VKI-Verbraucherrecht

Aktuelle Beiträge

Urteil: Modellausbildung - Rücktritt vom Vertrag

Wenn eine Modellagentur mit Modellaufträgen wirbt, in den Geschäftsräumen dann aber die Kunden zum Vertragsabschluß für ein Modellseminar überrumpelt, dann kann man davon analog § 3 Abs 2 KSchG zurücktreten.

Info:

Wenn sich der traumhafte Sandstrand als Müllhalde entpuppt, dann hat der Reisende Ansprüche auf Preisminderung und allenfalls Schadenersatz. Der VKI zeigt auf, wie man seine Rechte als Urlauber einfordert.

Urteil: Gesetzwidrige Klauseln bei AUA

Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage gegen die AUA in erster Instanz - 18 Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen wurden als rechtswidrig beurteilt.

Urteil: Keine Delfin-Theraphie ohne Delfine

Wenn bei einer Delphintheraphie die - freilebenden - Delfine ausbleiben, dann muss der Veranstalter darüber in seiner Werbung aufklären. Der VKI gewinnt - im Auftrag des BMSG - eine Verbandsklage in erster Instanz.

Urteil: Zinsenstreit II

Abermals spricht sich das OLG Wien (siehe bereits VRInfo 6/2004) in einem ausführlich begründeten Urteil in einem Musterprozess des VKI ( im Auftrag des BMSG) gegen die Rechtsansicht des OGH hinsichtlich der kurzen Verjährung des Rückforderungsanspruchs zuviel bezahlter Zinsen in Kreditverhältnissen (VRInfo 9/2003) aus und bestätigt sowohl Bereicherungs- als auch Schadenersatzanspruch des Kreditnehmers

Urteil: Aus für "unendliche Vertragsbindung" bei Fernwärme-Verträgen

Wie in VR-Info 4/2003 und 8/2003 berichtet, hat der VKI - im Auftrag des BMSG - drei Vertragsklauseln, die die Fernwärme Wien ihren Verträgen mit Verbrauchern für den Bezug von Raumheizung und Warmwasser zugrunde legt, mittels Verbandsklage angefochten. Bei allen Klauseln ging es um Knebelung infolge überlanger Vertragsbindungen, die in allen drei Instanzen für rechtswidrig befunden wurde.

Info: Neues bei Mehrwertdiensten und Dialern

Auf Grund des Telekommunikationsgesetzes 2003 hat die Rundfunk und Telekom Regulierungsbehörde (RTR-GmbH) nunmehr Regeln betreffend Kommunikationsparameter, Entgelte und Mehrwertdienste statuiert. Am 12.5.2004 ist die Kommunikations-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung (KEM-Verordnung) in Kraft getreten.

unterstützt durch das 

Sozialministerium

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