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Aktuelle Beiträge

Mann hält leuchtende Glühbirne in der Hand.

Kündigungen durch Energieanbieter

Derzeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Energielieferverträgen. Zuletzt haben etwa die EVN und die Stadtwerke Klagenfurt angekündigt, massenhaft Konsument:innen zu kündigen. Sind Sie betroffen? In diesem Fall müssen Sie etwas unternehmen! Dieser Artikel stellt einen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen für diese Situation zur Verfügung.

Stromast

Landesgericht Feldkirch bestätigt Schadenersatzanspruch gegen Maxenergy

Obwohl Konsument:innen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war, wurden sie von Maxenergy nach 12 Monaten gekündigt. Einige Konsument:innen brachten daher Klage gegen den Energieversorger in Vorarlberg ein. Im Verfahren ist der VKI auf Seiten der Kläger:innen dem Streit beigetreten und hat sich für die Rechte der Konsument:innen eingesetzt. Dass den Betroffenen ein Schadenersatzanspruch zusteht, hat das LG Feldkirch nunmehr bestätigt. Ein Rechtmittel gegen dieses Urteil ist nicht mehr möglich.

Blick auf Konzertbuehne

Frequency 2020 - Unzulässige Regelung über Auszahlung des Kaufpreises

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die musicnet entertainment GmbH geklagt. Diese ist ua Veranstalter des Frequency Festivals (FQ). Für Kund:innen, die bereits ein Ticket für das FQ 2020 erworben hatten, es aber gegen ein Ticket für das FQ 2021 tauschten, sah der Veranstalter erst für 1.1.2024 die Möglichkeit vor, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.

neuer VW Golf der achten Generation

VW-Vertragshändler muss mangelhaften VW Golf 8 gegen Neuwagen tauschen

Bei einem neuen VW Golf 8 kam es bereits nach wenigen Wochen wiederholt zu Störungen der elektronischen Funktionen. Der Mangel konnte im Rahmen von Softwareupdates durch den Vertragshändler nicht behoben werden. Daraufhin machte der Konsument gerichtlich Gewährleistungsansprüche geltend.

Containerschiff

VKI wehrte Millionenforderung des insolventen MPC Reefer 1 Fonds ab

Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.

Die Jahres-Stromabrechnung

„Strompreisbremse“ ab 1.12.2022 in Kraft

Mit diesem Beitrag informieren wir über die „Strompreisbremse“ für Haushaltskund:innen, welche mit dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen wurde. Die „Strompreisbremse“ tritt ab 01. Dezember in Kraft und gilt vorerst begrenzt bis 30. Juni 2024. Die Strompreisbremse entlastet einen Haushalt, laut Finanzministerium, um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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