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Negativrekord: 61 (!) Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

"Erweiterte Mitgliedsvorteile" sind intransparent und ein unübersichtliches Regelwerk. Der Ausschluss auf Rückerstattung der "Anzahlungen/Teilzahlungen" für Premiummitglieder (vormals Businesskunden) ist unwirksam.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ging im Auftrag des Sozialministeriums gegen die weltweit tätige Einkaufsgemeinschaft Lyoness mit einer Verbandsklage rund um die "erweiterten Mitgliedsvorteile" vor.

Das HG Wien hat sich der Rechtsansicht des VKI angeschlossen und alle 61 Klauseln für unzulässig erklärt. Das Rechtsverhältnis zwischen der Beklagten und ihren Kunden ist in den AGB und den ZAGB aus 2012 (sowie in den AGB aus 2009, 2008 und 2007) geregelt.

Das Gericht stellte fest, dass auch Verbraucher (und nicht nur Unternehmer) mit ihren Zahlungen an den "erweiterten Mitgliedsvorteilen" teilnehmen.

Lyoness  bedient sich in ihren AGB und ZAGB eines unübersichtlichen und intransparenten Regelwerkes. Auch bei genauerem Studium der AGB und ZAGB lässt sich nicht erkennen, wie das Treueprogram der Beklagten in seiner Gesamtheit funktioniert und welche Geldflüsse es im Einzelnen gibt. Wie das Mitglied an die Gutschrift gelangt, bleibt offen. Dem Mitglied wird ein zumindest reichlich unklares Bild seiner vertraglichen Position vermittelt.

Auch jene Klauseln, die die Beendigung des Vertragsverhältnisses durch das Mitglied regeln, sind ungültig, weil sie in sachlich nicht nachvollziehbarer Weise das Recht des Kunden beschränken, seine geleisteten "Anzahlungen/Teilzahlungen" zurückzuerhalten. Die Stornobedingungen von Lyoness erweisen sich nicht nur als undurchsichtig, sondern auch als gröblich benachteiligend. Dies umso mehr, als die Beklagte ihr System als risiko- bzw. kostenlos beschreibt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Stand 16.2.2015)

HG Wien 13.02.2015, 39 Cg 26/13m
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Klagevertreter: Dr. Eric Breiteneder, RA in Wien

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