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OLG Wien: Bearbeitungsentgeltregelung für Zahlscheinzuordnung intransparent

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH, eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien gab dem VKI -wie bereits das HG Wien- Recht und erklärte die inkriminierte Gebührenregelung für intransparent.

Das Verfahren betrifft eine Klausel mit der die Beklagte für die manuelle Zuordnung eines Zahlscheines -bei Nichtverwendung der originalen Zahlungsanweisung und fehlender Bekanntgabe der "Zahlungsreferenz"-  ein Entgelt gem den "jeweils gültigen Entgeltbestimmungen" verrechnet.
Das Gericht erklärte die Klausel für intransparent und daher unzulässig. Beanstandet wurde, dass Konsumenten nicht ausreichend hingewiesen werden, wo das Entgelt zu finden ist .

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 16.11.2016).

OLG Wien, 14.10.2016, 4 R 91/16f
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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