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Urteil: Starbucks wegen Mogelpackung verurteilt

Der VKI klagte Starbucks wegen des Vertriebs irreführender Teeverpackungen und bekam vor dem HG Wien Recht.

Gegenstand des Verfahrens war ua die Verpackung der Teesorte "Emperor's Clouds & Mist Green Tea". Diese werden von der Starbucks Manufactoring EMEA B.V (idF kurz: Starbucks) produziert und von Retailern in Starbucks Shops vertrieben.

Der undurchsichtige Außenkarton enthält lediglich 12 Teebeutel und ist damit insgesamt nur zu etwas weniger als die Hälfte befüllt. Dem darauf gerichteten Unterlassungsbegehren des VKI gab das HG Wien statt:

Es folgte der Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung als irreführend. Abzustellen sei auf den Gesamteindruck des Durchschnittsverbrauchers. Ein Produkt sei irreführend, wenn die beim Durchschnittsverbraucher erweckten Vorstellungen mit den wirklichen Verhältnissen nicht im Einklang stünden. Das von Starbucks in Verkehr gebrachte Teeprodukt sei irreführend, weil der Durchschnittsverbraucher aufgrund der Außenverpackung mehr Inhalt erwarte. Daran ändere auch der auf der Schachtel angebrachte Hinweis, dass 12 Teebeutel enthalten seien, nichts: Der Hinweis sei zu wenig auffällig ausgestaltet, um den unrichtigen Eindruck bei der überwiegenden Zahl der Durchschnittskonsumenten zu beseitigen.

Entgegen der Auffassung von Starbucks hielt das Gericht den Umstand, dass Starbucks Teeprodukte nicht selbst (sondern durch Retailer) an Endverbraucher vertreibt, für unerheblich: Starbucks sei auf der Teepackung namentlich angeführt und müsse sich das Verhalten jedenfalls zurechnen lassen. Aus diesem Grund verwarf das Gericht den Einwand mangelnder Passivlegitimation.

Die Starbucks Manufactoring EMEA B.V wurde daher verpflichtet, es in Österreich zu unterlassen, von ihr vertriebene Tees in Verpackungen anzubieten, die erheblich größer sind, als die Menge des darin enthaltenen Tees es erfordert.

Das Urteil ist rechtskräftig.

HG Wien 02.02.2018, 11 Cg 51/17p
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Klageverteterin: Dr. Annemarie Kosesnik-Wehrle, Rechtsanwältin in Wien

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