In Kreditverträgen ist es üblich, dass der Zinssatz wie folgt ermittelt wird: Ein Referenzzinssatz (zB Libor, Euribor) zuzüglich einer Marge (= Aufschlag).
Nach der dritten nun gleichlautenden Entscheidung ist es als gesicherte und ständige Rechtsprechung anzusehen, dass es unzulässig ist, wenn die Banken einseitig und nachträglich die Marge als Untergrenze einziehen.
Dies wurde nun erneut vom OGH ausgesprochen und zwar in einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahrens gegen die Hypo Bank Burgenland.
Wann werden die Banken nun endlich diese Rechtsprechung umsetzen?
OGH 30.5.2017, 8 Ob 107/16t
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien
Hier finden Sie einen vom VKI zur Verfügung gestellten Musterbrief, mit dem Sie, falls Sie davon auch betroffen sind, Ihre Bank zur Rückzahlung zu viel verrechneter Zinsen auffordern können.