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Sensation perfekt: KapMuG-Musterprozess gegen MPC wegen Holland 47 zugelassen!

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Sozialministeriums - Klagen nach dem deutschen Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) für rund 2500 geschädigte österreichische AnlegerInnen (Gesamtschaden rund 170 Mio Euro) gegen das Emissionshaus MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) in Hamburg. Soeben hat das Landgericht Hamburg die Eröffnung eines solchen Verfahrens zugelassen und ausdrücklich festgehalten, dass es zulässig ist, wenn ÖsterreicherInnen durch das KapMuG Rechtsschutz in Deutschland suchen und dabei durchaus österreichisches Recht angewendet werden kann. Der Beschluss ist rechtskräftig. Nun werden weitere solche Musterklagen - inbesondere zu Hollandfonds sowie zu den Schiffsfonds Reefer I und Reefer II - vorbereitet.

Der VKI unterstützt eine Klage von 13 österreichischen AnlegerInnen gegen das Hamburger Unternehmen MPC, gegen deren Tochterunternehmen CPM (Österreichtochter) und TVP (Treuhänder bei den Fonds) sowie aber auch gegen die leitenden Personen Dr. Axel Schröder, Ulrich Oldehaver, Ulf Holländer und Hanno Weiss.

Die Klage zielt auf Schadenersatz für Schäden, die durch Propektfehler beim Vertrieb des "geschlossenen Fonds" Hollandimmobilien Nr. 47 in Österreich verursacht wurden.

Im Rahmen dieser Klage - vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Tittel (www.kaelberer-tittel.de) und durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Schumacher (www.kanzlei-schumacher.at) - wurde die Eröffnung eines KapMuG-Verfahrens beantragt. Das LG Hamburg hat nun beschlossen, diese Musterklage zuzulassen. Dieser Beschluss ist nicht anfechtbar.

"Dieser Beschluss ist eine Sensation! Erstmals kämpfen letztlich rund 2500 österreichische AnlegerInnen vor deutschen Gerichten um Schadenersatz durch deutsche Unternehmen. Es geht insgesamt um Forderungen von rund 170 Millionen Euro." freut sich Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Nun können sich zunächst Geschädigte des MPC Holland 47 - Fonds an dem Massenverfahren in Hamburg gegen überschaubare Kosten und ohne Risiko beteiligen. Gleichzeitig wird der VKI zu weiteren Holland- und Schiffsfonds solche KapMuG-Klagen einbringen und weitere Musterverfahren betreiben."

Der VKI wird allen, die an der Sammelaktion in Sachen MPC-Fonds bereits teilnehmen oder sich nunmehr noch anmelden (www.verbraucherrecht.at) im März 2016 ein Angebot zum einen für eine günstige und zum anderen für eine sogar kostenlose Teilnahme (mit Prozessfinanzierer) an dem KapMuG-Verfahren zusenden. Die Anmeldung für eine Teilnahme muss binnen 6 Monaten bis spätestens 3.8.2016 erfolgen.

In dem Musterverfahren vor dem OLG Hamburg werden nun in der Folge eine Reihe von Feststellung zu behaupteten Prospektfehlern zu treffen sein. Im Lichte solcher Feststellung sollte es gelingen, mit MPC eine Basis für einen Vergleich zu erzielen oder aber es muss dann in Einzelverfahren für jeden Geschädigten ein gerichtliches Leistungsurteil erwirkt werden.

"Diese Vorgangsweise war notwendig, weil eine grenzüberschreitende Sammelklage durch Abtretung von Ansprüchen an den VKI nicht möglich ist. Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes in Österreich, verliert man durch Abtretung von Ansprüchen an einen Verband den Verbrauchergerichtsstand in Österreich." legt Dr. Kolba die verbraucherfeindliche Rechtslage dar. "In Österreich liegen Pläne für ein solches Musterverfahren wie in Deutschland seit 2007 in den Schubladen des Justizministeriums. Daher sieht sich der VKI gezwungen, auf ausländische Modelle für Massenverfahren zurückzugreifen. Bei den geschlossenen Fonds der Hamburger MPC eben das KapMuG in Deutschland, bei VW das System eines Generalvergleiches über eine holländische Stiftung."

Weiters bietet der VKI - zusammen mit dem Prozessfinanzierer Roland Prozessfinanz - jenen AnlegerInnen, die sich durch die Hypo Steiermark beim Erwerb von MPC-Fonds falsch beraten fühlen, die Möglichkeit, sich jetzt noch einer III. Sammelklage gegen die Bank und die Österreichtochter der MPC anzuschließen (über www.verbraucherrecht.at).

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