Urteil zu Datenweitergabeklauseln der Post
Das HG Wien beurteilt die Klauseln, die die Österreichische Post AG als Grundlage für die Datenweitergabe zu Werbezwecken bei der Einrichtung eines Urlaubspostfachs bzw eines Nachsendeauftrags verwendet(e), für rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.