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Unzulässige Vertragsbestimmungen bei Partnervermittler Höfner & Meyer OG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die Partnervermittlungsagentur Höfner & Meyer OG, die unter den beiden Marken "Noblesse" (www.partnerinstitut-noblesse.at) und "Liebesglück" (www.liebesklick.at) auftritt, wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

BAWAG: Massenweise Kontoumstellungen unzulässig

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage wegen der Kontoumstellung und Kontokündigung der BAWAG PSK. Die BAWAG PSK drohte Konsumenten mit einem Schreiben aus Oktober 2016 mit der Kündigung der Girokonten, wenn diese nicht auf ein neues Kontomodell umstiegen. Der VKI klagte daher im Auftrag des Sozialministeriums. Nun liegt das Urteil des Handelsgerichts Wien vor, welches dem VKI zur Gänze Recht gibt.

Heizungsablesung kommt teuer: Meßtechnik gibt Unterlassungserklärung ab

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die "Meßtechnik DVE GmbH & Co KG Direktverrechnung von Energie- & Hausnebenkosten" zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, da das Unternehmen für den Fall, dass ein angekündigter Heizungs-Ablesetermin nicht eingehalten wird, satte Mehrkosten verrechnen will; ganz gleich, weshalb der Termin geplatzt ist.

Vom OGH bestätigt: Aufschlag als Untergrenze gesetzwidrig!

Die Geschäftspraxis der Banken, bei einem variablen Kreditzinssatz (Indikator [zB Libor/Euribor] + Aufschlag) im Falle eines negativen Indikators (wie derzeit Libor und Euribor) diesen einseitig mit Null anzusetzen und daher den Aufschlag voll zu verrechnen, ist gesetzwidrig.

EU: "Roam like at home" mit Einschränkungen ab 15.6.2017

Grundsätzlich dürfen Betreiber für Roaming in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island ab 15.6.2017 keine Aufschläge verrechnen. Ab 15. Juni 2017 gelten im EU-Ausland daher prinzipiell die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie zu Hause. Es gibt aber Ausnahmen vom neuen EU-Grundsatz "Roam like at home".

Außerordentliche Kündigung durch Kreditgeber

Bei der Prüfung eines wichtigen Grundes für die Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Auflösungserklärung und die bis dahin eingetretene Gesamtentwicklung abzustellen, dh es können grundsätzlich nur Umstände herangezogen werden, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung vorliegen.

Gewährleistung bei Schimmel in Wohnung

Einem Wohnungskäufer ist es unzumutbar, die Raumtemperatur durch Beheizung der Wohnung selbst im Sommer vorsorglich so warm zu halten, dass es nicht zu einer Schimmelbildung kommt.

Insolvenz von "Geräteversicherer" Itonia

Über die ITONIA Holding Betriebs- und DienstleistungsgmbH (FN 294144s) und die ITONIA IT-Insurance & Service (FN 227818b) wurde Anfang Mai 2007 (am 2.5. bzw 3.5.2017) ein Konkursverfahren erföffnet worden.

Handy-Tarife "4 Immer"

Der OGH bestätigt, dass eine Entgeltänderung bei solchen Tarifen nicht erlaubt ist.

NLP-Akademie zahlt Stornogebühren nach Klage des VKI an den Konsumenten zurück

Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.

Holland-Fonds: Kick-Back-Zahlungen

Der OGH setzte sich im vorliegenden Urteil mit der Aufklärungspflicht über sog Innenprovisionen auseinander, also Provisionen, die der Berater vom Unternehmer für die Vermittlung dessen Produkts erhält.

Gesetzwidrige Klauseln in AGB der BAWAG Kontobox

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

EuGH: Airline muss rechtzeitige Information der Fluggäste über Flugannullierung beweisen

Ein Luftfahrtunternehmen, das sich von seiner Verpflichtung befreien will, Ausgleichsleistungen wegen eines annullierten Fluges zu bezahlen, muss beweisen, dass die Fluggäste rechtzeitig von der Annullierung informiert wurden. Wenn die Airline nur den Reisevermittler, über den der Flug gebucht wurde, von der Annullierung informiert, dieser die Information aber nicht rechtzeitig weitergibt, bleibt die Airline zur Zahlung verpflichtet.

28 unzulässige Klauseln in Mietvertrag

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - die Weinberger Biletti Immobilien GmbH wegen insgesamt 28 gesetzwidriger Bestimmungen in einem Mietvertrag über eine Eigentumswohnung abgemahnt. Das Unternehmen gab eine Unterlassungserklärung ab.

Denizbank: 21 von 24 Klauseln unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die DenizBank AG eine Verbandsklage wegen gesetzwidriger Klauseln in den Bedingungen.

OLG Linz: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam nun auch vor dem Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) Recht, das die Entscheidung des Erstgerichts bestätigte. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

BAWAG P.S.K.: Unzulässige Klauseln zu Mahnkosten und Verzugszinsen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten und die Verzugszinsen entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.

OGH zu Glücksspielvertrag

Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.

Gewährleistung: Beschränkung des Ersatzes von Aus-und Einbaukosten

Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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