EuGH zum Verhältnis außergerichtliche Streitbeilegung und Gerichtsverfahren
Sieht ein Staat eine verpflichtende Mediation vor einem Gerichtsverfahren vor, so ist dies zulässig. Ein solches Erfordernis darf die Parteien aber nicht daran hindert, ihr Recht auf Zugang zum Gerichtssystem auszuüben.