OLG Wien: Bearbeitungsentgeltregelung für Zahlscheinzuordnung intransparent
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die UPC Telekabel Wien GmbH, eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien gab dem VKI -wie bereits das HG Wien- Recht und erklärte die inkriminierte Gebührenregelung für intransparent.