Viele Klauseln der Santander "Cash Card" unzulässig
Die Bundesarbeiterkammer führte ein Verbandsverfahren gegen die Santander Bank wegen der AGB zur "Cash Card"; hierbei wurden die meisten der beanstandeten Klauseln für rechtswidrig befunden.
Die Bundesarbeiterkammer führte ein Verbandsverfahren gegen die Santander Bank wegen der AGB zur "Cash Card"; hierbei wurden die meisten der beanstandeten Klauseln für rechtswidrig befunden.
Der deutsche BGH ging bislang - wenig anlegerfreundlich - davon aus, dass bei "geschlossenen Fonds" die Drittgläubiger (Finanzierungsbanken) nicht gewinngedeckte Ausschüttungen - nach Abtretung der Freistellungsansprüche des Treuhänders - zurückfordern können. Das LG Frankfurt läßt nun aber für den beklagten Gesellschafter den Einwand zu, die Finanzierungsbank habe die Forderung bei der Gesellschaft nicht ernsthaft eingefordert. Hoffnung auch für österreichische MPC-Anleger.
Der Kläger klagte die Raiffeisen Landesbank NÖ Wien auf Schadenersatz in Höhe von rund 353.000 Euro und berief sich auf eine Reihe von Beratungsfehlern. Die ehemalige Österreich-Tochter der MPC (umbenannt auf CPM) trat als Streithelfer der Bank auf. Das Berufungsgericht schränkte das Beweisverfahren auf die von der Bank neben dem Agio (hier 3 Prozent) bezogenen Kick-Back-Zahlungen (verdeckte Innenprovisionen) ein und sah in der Nichtaufklärung über diese Zahlungen einen kausalen Beratungsfehler, der Schadenersatz rechtfertigt. Das Berufungsgericht wies die Berufung ab, ließ aber die ordentliche Revision zu.
Das OLG Graz hat in einer Klage auf Schadenersatz gegen die BKS im zweiten Rechtsgang Schadenersatz in Höhe von rund 9000 Euro zugesprochen. Die Beraterin der Bank habe die Kunden falsch über die Laufzeit der Unternehmensbeteiligung informiert. Die ordentliche Revision wurde zugelassen.
Wenn im Umlaufverfahren nach Ablauf der für die Stimmabgabe zur Verfügung stehenden Frist noch keine Mehrheit für oder gegen eine Maßnahme, über die abzustimmen war, zustande gekommen ist, ist es unzulässig, nur jenen Eigentümern, die noch nicht abgestimmt haben, eine verlängerte Frist zur Stimmabgabe einzuräumen.
Der bloße Erbringer von Logistik-Dienstleistungen haftet nicht für die Auszahlung des zugesagten Gewinns nach § 5c KSchG.
Die Werbung eines Möbelhauses "20 % Mehrwertsteuer geschenkt, auf ein Möbelstück ihrer Wahl" wurde als gesetzwidrig eingestuft.
Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - erfolgreich die BKS Bank AG wegen eines neuen Indikators im Kreditvertrag (sog "Liquiditätspufferkosten").
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der AK Oberösterreich eine Verbandsklage gegen die BAWAG P.S.K. und bekam vor dem Handelsgericht Wien Recht. Die Klauseln über die Mahnkosten entsprechen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Die grobe Mangelhaftigkeit einer Leistung alleine reicht nicht aus, um eine Verbesserung des Mangels durch den Werkunternehmer unzumutbar zu machen.
Mittels eines drittens Teilurteils erklärte das HG Wien weitere Klauseln der Elumbus GmbH für unzulässig. Das OLG Wien hat diese Entscheidung nun bestätigt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen das Inkassobüro Intrum Justitia GmbH. Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies bedauerlicherweise die außerordentliche Revison des VKI mangels erheblicher Rechtsfrage zurück.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) relativiert den Verbraucherschutz im Verfahren gegen Amazon. Klauseln sind bei grenzüberschreitenden Geschäften im Fall einer Rechtswahl nach dem Recht des Unternehmerstaates zu beurteilen. Nur zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben anzuwenden.
Der OGH bestätigte die Entscheidung des OLG Graz, das sieben Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fitnessstudios "Fitter Hirsch" als unzulässig beurteilte.
Die Aufforderung an Kinder in einer Kinderzeitschrift, eine Mehrwertnummer zum Preis von 50 Cent/Anruf anzurufen, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen, ist daher mangels Entgeltlichkeit keine direkte Kaufaufforderung iSd Z 28 Anh-UWG.
Auch bei einer Werbung für Kredite auf Twitter müssen die gesetzlichen Informationspflichten eingehalten werden.
Nachdem es am Abend des 15.07.2016 zu einem Militäputsch in der Türkei kam, der noch in der Nacht auf den 16.07.2016 für gescheitert erklärt wurde, entspannt sich die Lage auch nachfolgend nicht.
Das LG Linz gibt dem VKI in einem vom Konsumentenschutzministerium beauftragten Verbandsverfahren gegen die RLB OÖ Recht.
Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt im Verfahren gegen die INKO Inkasso GmbH die Rechtsansicht des VKI und sieht Inkassobüros beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen als Kreditvermittler. Zudem gelten die strengen Informationspflichten nach dem Verbraucherkreditgesetz.
Nachdem die Unister Holding GmbH - nach dem Unfalltod des Gründers und Geschäftsführers Thomas Wagner und des Mitbegründers Oliver Schilling vergangene Woche - noch am 19.07.2016 Insolvenz angemeldet hat, folgen nun die ersten Tochterunternehmen nach: Der Reiseveranstalter Urlaubstours GmbH und die U-Deals GmbH, die unter anderem die Plattform ab-in-den-urlaub-deals.de betreibt, sowie die Unister GmbH haben inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet. Einen Insolvenzantrag stellte zuletzt auch die Betreiberin von fluege.de, die Unister Travel Betriebs GmbH.
Das OLG Wien gibt wie schon in Sachen Patros Schafkäse dem VKI in Sachen Herkunftsangaben bei Lebensmitteln Recht.
Der Oberste Gerichtshof verneint das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die vorzeitige Beendigung des Kreditvertrags seitens der Bank im Fall des Todes des Kreditnehmers.
Deutscher Wohnsitz als Voraussetzung für SEPA-Lastschrifteinzug unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Kartenbüro Europera Ticket GmbH wegen unzulässiger AGB und gesetzwidriger Praktiken geklagt. Das Unternehmen äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, weshalb das HG Wien antragsgemäß ein Versäumungsurteil erließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Kartenbüro Europera Ticket GmbH wegen unzulässiger AGB und gesetzwidriger Praktiken geklagt. Das Unternehmen äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, weshalb das HG Wien antragsgemäß ein Versäumungsurteil erließ. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Teile des Militär haben am späten Freitagabend einen Putschversuch in der Türkei unternommen. In Ankara und in Istanbul fielen Schüsse, der Flugverkehr wurde vorübergehend eingestellt. Inzwischen wurde der Putsch von offizieller Seite als gescheitert erklärt, die Lage ist derzeit jedoch noch unklar.
Deutsches Bundeverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde ab - Jahresfrist für das Erlöschen des Widerspruchsrechts gilt nur noch im Bereich der Sachschadenversicherungen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck beurteilt das nachträgliche Einziehen einer Zinssatzuntergrenze bei Verbraucherkrediten als unzulässig. Negative Indikatoren bzw. Referenzzinssätze müssen weitergegeben werden, bis der Zinssatz Null erreicht. Negativzinsen sind aber nicht auszuzahlen.
Die grobe Mangelhaftigkeit einer Leistung alleine reicht nicht aus, um eine Verbesserung des Mangels durch die ursprünglich beauftragte Firma unzumutbar zu machen.
Landesgericht Linz sprach Kläger Kaufpreis abzüglich eines Benutzungsentgeltes zu.
Aktuell kommt es im Zusammenhang mit Behebungen beim Bankomatanbieter "EURONET" zur Verrechnung einer Transaktionsgebühr für die Bargeldabhebung. Der VKI informiert.
Amerikanische Geldautomatenaufsteller erobern den öffentlichen Raum, österreichische Banken ziehen sich eher zurück. Die US-Firmen verlangen zB 1,95 Euro Entgelt je Behebung. Das Inkasso machen die kontoführenden Banken. Wer bei einem solchen Gerät abhebt, muss mit Belastung am Kontoauszug rechnen. Der VKI prüft dagegen mit Verbandsklagen vorzugehen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Inhaberin des in weiten Teilen Österreichs tätigen Instituts "Kontakt - Die Partnervermittlung", Frau Elisabeth Barasits, wegen zahlreicher unzulässiger Klauseln in Partnervermittlungsverträgen geklagt. Das LG Wiener Neustadt hat der Klage des VKI zur Gänze stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums rund um den MPC-Skandal eine Reihe von Musterprozessen, Sammelklagen, Musterklagen nach deutschem Kapitalanlager-Musterverfahren-Gesetz (KapMuG) und betreut auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren mit über 3000 Privatbeteiligten, die über den VKI Schäden in Höhe von über 170 Mio Euro geltend gemacht haben. Nun kündigt die TVP (Treuhänder) den Gesellschaftern der Hollandimmobilien-Fonds 57, 59, 67 und 68 eine Beschlussfassung bis 9.8.2016 über die Auflösung der Gesellschaft an; bei Nichtzustimmung drohe allen Fonds die Insolvenz.
Der Kindergartenbetreiber hat sich auf eine Abmahnung durch den VKI hin verpflichtet, die folgenden (und sinngleiche) Klauseln in Anmeldeformularen nicht mehr zu verwenden bzw. sich nicht mehr darauf zu berufen. Das bedeutet, dass der Betreiber zB nicht Gebühren verlangen darf, die er unzulässigerweise vereinbart hat.
Es überspannt nicht die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Betreibers von Kommunikationsdiensten, wenn man von ihm verlangt, ihm leicht mögliche Maßnahmen zur Abwehr von Hackerangriffen zu ergreifen.
Die Bawag hat Anfang 2016 Ihren BIC geändert auf: BAWAATWW Nach Medienmeldungen gibt es dadurch Probleme bei grenzüberschreitenden Einzugsermächtigungen. Der VKI informiert.
Über die DSM Donner Service Marketing GmbH (vormals Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH bzw. Status Finanzservice GmbH) wurde am 6.7. 2016 das Konkursverfahren eröffnet.
Auer Welsbach hatte mit Genuss-Scheinen" rund 13.000 österreichische AnlegerInnen betrogen, war strafrechtlich verurteilt worden und gibt sich als mittellos. Die beiden AvW-Firmen sind insolvent; einiges an Masse ist da, sodass die Geschädigten eine Quote zwischen 10 und 20 Prozent erwarten dürfen. Viele Geschädigte haben seinerzeit auch Ansprüche bei der Anlegerentschädigung AeW geltend gemacht. Diese lehnte Zahlungen ab. Der OGH entschied gegen die AeW, doch diese hat nicht genügend finanzielle Ausstattung, um zu zahlen. Nun soll das durch einen Bundeszuschuss sichergestellt werden.
Der Verein für Konsumenteninformation hat - im Auftrag des Sozialministeriums - das Reisebüro Elumbus GmbH wegen der Verwendung gesetzwidriger Klauseln geklagt. In drei Teilurteilen ist das HG Wien der Ansicht des VKI gefolgt und hat die angefochtenen Klauseln für unzuklässig erklärt. Das Oberlandesgericht Wien hat die Entscheidung des HG Wien vom 06.11.2015 (zweites Teilurteil) nun bestätigt.
Lebensjahres ist nach Einschätzung des Oberlandesgerichts Wien (OLG Wien) unzulässig.
Über das Salzburger Kartenbüro Polzer (Firmenbezeichnung: Travel und Ticketcenter GmbH & Co KG) - wurde am 29.6.2016 das Konkursverfahren eröffnet.
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