Entgeltänderung aufgrund VPI-Änderung berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung
Ändert ein Telekommunikationsunternehmen sein Entgelt aufgrund einer im Vertrag vorgesehenen Anpassungsklausel anhand des VPI (Verbraucherpreisindex) steht dem Kunden nicht das Recht auf eine vorzeitige Kündigung zu.