OGH: Kartensperre darf nichts kosten
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden mehrere Klauseln vom OGH als unwirksam beurteilt.
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden mehrere Klauseln vom OGH als unwirksam beurteilt.
Werbebroschüre zu Meinl European Land (MEL) verheißt irreführend eine außergewöhnliche Kombination von Ertrag und Sicherheit, die eine alternative sichere Veranlagung in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte darstelle. Anleger bekommt im Wege der Naturalrestitution Schadenersatz.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines (Koninklijke Luchtvaart Maatschappij n.v.) wegen einer rechtswidrigen Klausel in den Flugmeilen-Bedingungen des "FlyingBlue"-Programms eine Verbandsklage. Das HG Wien erklärt die Klausel, die einen Verfall von "Premiummeilen" nach nur 20 Monaten vorsieht, für unzulässig.
Nach den üblichen vertraglichen Zinsgleitklauseln bei Verbraucherkrediten sind Negativzinsen auszuzahlen bzw. gutzuschreiben. Der Ausschluss von Negativzinsen durch Einführen einer 0 % Grenze ist daher gesetzwidrig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die Paylife Bank GmbH bezüglich AGB für eine Wertkarte/Geschenkkarte. Der OGH hat nun 7 beanstandete Klauseln für gesetzwidrig erklärt.
Bei fehlerhafter Belehrung über das Rücktrittsrecht können Versicherungsnehmer unbefristet von der Lebensversicherung zurücktreten.
Macht der Anleger mehrere Beratungsfehler geltend, beginnt die Verjährungsfrist ab Kenntnis des jeweiligen Beratungsfehlers gesondert zu laufen.
Der OGH urteilte erstmals über die Frage der Verjährung eines Anlegerschadens wegen der Beteiligung an einem Schiffsfonds. Es muss aber hierbei unbedingt erwähnt werden, dass sich der Sachverhalt bzw das Vorbringen in einem wesentlichen Punkt von vielen anderen Fällen rund um die Schiffsfonds unterscheidet.
Das BG Döbling beurteilt die Beschilderung beim Problemparkplatz Muthgassein 1190 Wien als nicht ausreichend. Das Gericht weist daher die Besitzstörungsklage der CPO in einem Musterverfahren des VKI ab.
VKI einigt sich mit ERGO Österreich und Volksbank Wien-Baden
bauMax - "Preissäge" Kundenkarte: Wer keine Weitergabe seiner Daten will, sollte der AGB-Änderung von bauMax gleich widersprechen, auch wenn ein Widerspruch nach dem Datenschutzgesetz grundsätzlich jederzeit möglich ist.
Die Werbung mit einem Höchstpreis beim Goldankauf mehr als drei Jahre nach der Veröffentlichung eines Testergebnisses ist ohne Nachweis dieser Spitzenstellung unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des OLG Wien erklärte - wie auch schon das HG Wien - eine von drei eingeklagten Klauseln für unzulässig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Prepaid Service Company Ltd. wegen rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil gibt dem VKI Recht und erklärt alle eingeklagten Klauseln für rechtswidrig.
Gerichte erklären Klauseln der Lebenshilfe Wien für unwirksam
Eine Kombination aus einem Muffin oder einer Wurstsemmel samt Apfelsaft oder Kakao und einem Apfel ist nicht als eine gesunde Jause für Schulkinder anzusehen. Das dazu vom VKI geführte Verfahren wegen irreführender Werbung endete mit einem Unterlassungsvergleich der Bäckerei.
Hat der Verbraucher bereits vor dem Anfertigen der Ware den Rücktritt gem FAGG erklärt, kommt die Ausnahmebestimmung des § 18 Abs 1 Z 3 FAGG (kein Rücktrittsrecht bei Anfertigung nach Kundenspezifikation) im Wege einer teleologischen Reduktion nicht zur Anwendung.
Der Verbraucher-Anleger muss sein Rücktrittsrecht nach § 5 KMG umgehend (dh innerhalb der gesetzlichen Frist, hier einer Woche) effektuieren, wenn nachträglich ein Prospekt veröffentlicht wird, der die erforderlichen Angaben enthält.
Ein angebliches arglistiges falsches Beantworten von Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Lebensversicherung muss die Versicherung beweisen. Im vorliegenden Fall geht das OLG Wien davon aus, dass dieser Nachweis nicht gelungen ist. Die Versicherung muss daher die Versicherungsleistung erbringen.
Das LG ZRS Graz gab dem VKI in einer aktuellen Entscheidung Recht: Die Verteilung von Pixibüchern, die in scheinbar objektiver Geschichtenform Werbung für Banken und Handys machen, an Volksschüler, ist eine aggressive Geschäftspraktik.
Die Mediation mit MPC wurde am 8.9.2015 ohne Ergebnis beendet. Gleichzeitig wurde dem VKI ein erfreuliches Uteil des HG Wien zugestellt: 14 Klauseln in dem Treunhandvertrag mit der TVP wurden für gesetzwidrig erklärt und sind unwirksam. Das unterstützt die Konsumenten sowohl wenn sie von Drittfinanzierern auf Rückzahlung von Ausschüttungen geklagte werden, ebenso aber wenn die Anleger Schadenersatzansprüche gegen die TVP geltend machen.
Der Versicherer kann bei Kündigung durch einen Verbraucher keine Dauerrabattrückforderung geltend machen, wenn die ursprünglich vereinbarte Dauerrabatt-Klausel gesetzwidrig ist. Eine ergänzende Vertragsauslegung ist unzulässig.
LG Feldkirch hält einseitig festgesetzte Zinsuntergrenze für unzulässig
Das Handelsgericht Wien verwirft in einem aktuellen Musterprozess des VKI den Verjährungseinwand der D.A.S. Rechtschutzversicherung bei Fondsbeteiligungen. Rechtschutzversicherungen gehen damit zunehmend die Begründungen für Deckungsablehnungen aus.
Die Verjährungsfrist beginnt erst in jenem Zeitpunkt, in dem sich die Notwendigkeit einer Interessenswahrnehmung so konkret abzeichnet, dass der Versicherungsnehmer mit der Entstehung von Rechtskosten rechnen muss.
Maturareiseveranstalter dürfen nicht ohne Erlaubnis an Schulen werben. Weil immer wieder Keiler an Schulen erwischt wurden, die unter bewusster Umgehung der jeweiligen Direktion trotzdem warben, klagte das Unterrichtsministerium (BMBF) auf Unterlassung und bekam in 1. Instanz Recht.
Die Seminarverträge von Blue Vest Equity (nunmehr Status Finanzservice GmbH) höhlen die Schutzbestimmungen für den Fall einer vorzeitigen Auflösung von Lebensversicherung unzulässigerweise aus. Die diesbezüglichen Klauseln sind gesetzwidrig.
Nach einem Urteil des BGHS Wien - in einem Musterprozess des VKI im Auftrag des Sozialministeriums - haftet nicht nur der betroffene Versicherungsmakler Mag. Steiner für einen Beratungsfehler sondern auch die Financelife Lebensversicherung. Grundlage für diese Mithaftung ist ein wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen Makler und Versicherung.
Durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG; siehe 686 der Blg XXV.) werden die bisherigen Regelungen zur Einlagensicherung im Bankwesengesetz (BWG) geändert (fortan §§ 7 ff ESAEG). Ab 15.8.2015 haftet nicht mehr der Staat, sondern die Banken durch einen Einlagensicherungsfonds selbst.
Mit an Kunden gerichteten Schreiben, wonach sich die monatliche Gebühr fortan um EUR 1 bis EUR 4,-- erhöhen werde, versuchte Sky eine einseitige Vertragsänderung vorzunehmen. Diese Vorgehensweise wurde nun vom Handelsgericht Wien als rechtswidrig erkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von gebuchten Reisen nach Bangkok, die in nächster Zeit anzutreten wären, können Touristen kostenlos wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurücktreten.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums die Firma Bauer Consulting GmbH (Trofaiach) nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung der pauschalen Behauptung geklagt, geschlossene Fonds seien eine sichere und rentable Veranlagung. Das Landesgericht Leoben hat dieser Klage in erster Instanz Recht gegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Von Medien wurde er als "Konsumentenpapst", als "Mister Konsumentenschutz" oder als "personifizierter Garantieschein der Nation" bezeichnet: Dr. Fritz Koppe. Der engagierte Verbraucherschützer starb am Freitag, den 7. August 2015 nach langer, schwerer Krankheit im 87. Lebensjahr.
Das erstinstanzliche Gericht hat die Facebook-Sammelklage wegen mangelnder internationaler Zuständigkeit und wegen Unzulässigkeit der Sammelklage zurückgewiesen.
Fährt ein Fahrzeug in einen überschwemmten Fahrbahnbereich ein und kommt es infolge Wasserschlags zu einem Motorschaden, ist dieser von der Elementarkaskoversicherung nicht gedeckt.
Die Werbung auf der Website eines Dritten ohne Zustimmung eines ausländischen Unternehmens begründet keine Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Der für das Vorliegen eines Anscheinsherstellers notwendige Anschein muss im Zeitpunkt des Inverkehrbringens vorliegen; später angebrachte Zeichen bleiben außer Betracht.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums erfolgreich die Denizbank AG wegen zweier Klauseln in deren AGB, die eine schrankenlose Änderung der von den Kunden zu zahlenden Entgelte und Leistungen der Bank im Wege einer Zustimmungsfiktion zulassen.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Hypo NOE Landesbank AG wegen mehrerer Klauseln eines Kreditvertrages. Das Gericht beurteilte alle eingeklagten Klauseln als gesetzwidrig.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Internet-Streaming-TV keine Empfangstation i.S.d. Rundfunkgebührengesetzes ist und daher für den alleinigen Betrieb dieser Art des Fernsehens oder Radiohörens keine Rundfunkgebühren anfallen. Die in der Vergangenheit bereits zu Unrecht bezahlten Gebühren kann man bis 1.1.2000 zurückfordern.
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg die BTV (Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft) hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühr. Das LG Innsbruck entschied, dass eine Kreditbearbeitungsgebühr iHv 1% bzw 2,5% unzulässig ist.
In einem Verbandsverfahren des VKI - im Auftrag des Sozialministerium - wurde eine Klauseln, die das (Pauschal-) Entgelt der Zusatzleistungen regelt, vom OLG Wien für gesetzwidrig erklärt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen T-Mobile/Telering eine Verbandsklage. Anlass war die kostenpflichtige Telering-Kundenhotline. T-Mobile stimmte einem Vergleich zu und verpflichtete sich, es zu unterlassen, solche Entgelte zu kassieren.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten gegen die Austrian Airlines AG (AUA) wegen Änderungsvorbehalten in Buchungsbestätigungen sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI hinsichtlich der AGB-Klausel Recht und erklärte diese für ungültig.
Drei Berufungsentscheidungen bestätigen Rücktrittsrecht für Businesskunden
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