MPC-Hollandfonds 51 ist insolvent
MPC versucht sich aus der Haftung zu stehlen
MPC versucht sich aus der Haftung zu stehlen
Wer als Veranstalter auftritt, schließt auch dann einen Reiseveranstaltungsvertrag ab, wenn er in den AGB darauf hinweist, dass er nur Vermittler ist. Er haftet daher auch als Reiseveranstalter.
Der Hinweis auf einer Website (Disclaimer), dass das Angebot nur für bestimmte Märkte gelte, ist ein zusätzliches Indiz dafür, auf welche Märkte ein Angebot ausgerichtet ist; er darf aber weder durch den sonstigen Inhalt der Website noch durch das tatsächliche Verhalten des werbenden Unternehmens widerlegt sein.
Neuer Indikator in Kreditverträgen: Waren Kreditzinsen in der Vergangenheit an einen SMR-Wert gekoppelt, tritt nun in der Regel die sog UDRB an diese Stelle.
Haftung der vermittelnden Bank (RLB NÖ-Wien) wegen Fehlberatung bei Erwerb von Beteiligungen an den MPC-Fonds Holland 50 und 54
Mangels Finanzierung muss die Verbraucherschlichtung am 31.3.2015 die Testphase 2 beenden, um die vielen Anträge insbesondere rund um Fremdwährungskredite abzuarbeiten. Daher müssen Anträge, die noch bearbeitet werden sollen, bis 31.3.2015 einlangen! AK Sammelschlichtungen in Sachen Stop-Loss-Geschädigte werden noch zuvor fristgerecht eingebracht.
Der VKI hat in den letzten 4 Jahren - insbesondere durch Sammelaktionen, Verbandsklagen und Musterprozessen - den KonsumentInnen 55 Millionen Euro eingebracht.
Eine Werbung, in der mit einer grundbücherlichen Sicherheit geworben wird, ist irreführend, wenn diese Sicherheit nicht immer gewährt wird.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Austrian Airlines AG wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage. Das nun vorliegende Urteil des HG Wien gab dem VKI Recht und erklärte insgesamt 8 Klauseln für ungültig.
Lyoness hat wegen 61 gesetzwidriger Klauseln Berufung erhoben.
Lyoness hat wegen 61 gesetzwidriger Klauseln Berufung erhoben
OLG Linz bestätigt Haftung der vermittelnden Bank (Volksbank Ried im Innkreis) wegen Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am Holland 47 und verwirft die Berufung der bekl Bank und der CPM gegen das klagsstattgebende Urteil des LG Ried. Ähnlich hat zuvor bereits das OLG Wien in zwei rechtskräftigen Entscheidungen zu Beteiligungen am Reefer-Flottenfonds und am HCI Shipping Select 26 entschieden.
Der OGH hat entschieden, dass Verbraucher schon dann in ihrem Heimatstaat geklagt werden müssen, wenn mehrere Umstände - insbesondere die Akquisition von Kunden durch einen unabhängigen Vermögensberater - in ihrer Gesamtheit den Willen des Unternehmers zeigen, im Verbraucherstaat kontinuierlich Kunden zu erreichen.
Ein Bauträger errichtete eine Wohnanlage und ließ dabei die Heizungsanlage durch einen Contractor herstellen. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollte dieser auch Energie liefern gegen Zahlung eines Arbeitspreises sowie eines Grundpreises. Die Heizanlage sollte während dieses Zeitraums im Eigentum des Contractors verbleiben. Der Bauträger klagte die Eigentümergemeinschaft auf Feststellung, dass diese anstelle des Bauträgers in den Contractingvertrag eingetreten sei. Der OGH sprach aus, dass eine allenfalls getroffene Vereinbarung über eine Vertragsübernahme unwirksam ist.
Privater Verein unterliegt dem Konsumentenschutzgesetz.
Ein Unternehmer darf nicht uneingeschränkt seine Leistungsverpflichtung und die Entgelte der Kunden ändern, auch nicht im Wege einer fingierten Zustimmung des Kunden durch Schweigen.
Der OGH beurteilt das Erfordernis einer schriftlichen Zusage der privaten Krankenversicherung für eine stationäre Behandlung ab der 5. Behandlungswoche als gesetzwidrig und ändert damit seine bisherige Rechtsprechung zu dieser Frage.
HG Wien bejaht Haftung der vermittelnden Bank wegen Fehlberatung bei Erwerb von Beteiligungen an Holland-Fonds, Leben Plus und Mahler Star und verurteilt die RLB NÖ-Wien zur Zahlung von Schadenersatz.
Der Oberste Gerichtshof stellt klar, dass bei Rechtsstreitigkeiten über eine mögliche Fehlberatung beim Abschluss von Fremdwährungskrediten der Spekulationsausschluss nicht zur Anwendung kommt. Die ARAG SE muss im konkreten Rechtsstreit daher Deckung gewähren.
In einem Verfahren der Bundesarbeiterkammer gegen eine Bank wurden insgesamt 36 Klauseln eingeklagt. 5 dieser Klauseln wurden nun vom OGH als unzulässig beurteilt. 12 Klauseln wurden vom Berufungsgericht zum Teil als unzulässig beurteilt und 19 Klauseln an die erste Instanz zurückverwiesen.
Leistungen der Lebenshilfe Tirol unterliegen dem Konsumentenschutzgesetz.
Das LG Salzburg untersagte einer großen Handelskette, Waren an bestimmten Tagen zusätzlich zu einer "2+1 gratis" - Aktion noch um 25% billiger zu bewerben, wenn tatsächlich diese Rabatte nicht gewährt würden.
LG Wr. Neustadt erklärt AGB einer Autovermietung für unzulässig.
LG Klagenfurt bejaht Haftung der vermittelnden Bank wegen Fehlberatung bei Erwerb von Beteiligungen an Holland-Fonds und verurteilt die BKS zur Zahlung.
Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH hat eine gesetzwidrige Klausel in Verbraucherverträgen ganz wegzufallen und darf grundsätzlich nicht durch eine andere ersetzt werden.
Der Endpreis für einen Flug muss zum einen bei jeder Angabe von Preisen für Flugdienste ausgewiesen werden und zum anderen bei einer tabellarischen Übersicht mehrerer Flüge für jeden einzelnen in der Tabelle angezeigten Flugdienst und nicht nur für die von einer Fluglinie vorausgewählten oder vom Kunden durch Anklicken ausgewählten Flugdienste.
Freitag 23.1.2015, 11.00-12.00, facebook „verbraucherrecht“
Stop Loss Order bzw. Limitaufträge sollen bei Frmedwährungskrediten Verluste aus Währungsänderungen verhindern bzw. begrenzen. Im Zusammenhang mit den massiven Kursänderungen des CHF in Folge des Wegfalles der Kursstützung duch die Schweizer Nationalbank (SNB) hat sich allerdings gezeigt, das derartige Limitorder diese Funktion nicht erfüllt haben. Geschädigte Kreditnehmer haben - aus Sicht des VKI - in diesem Zusammenhang potentiell Ansprüche gegenüber ihrer Bank.
Die UniCredit Bank Austria AG haftet beim Herald Fonds wegen mangelhafter Prospektkontrolle, da dem Prospekt nicht deutlich entnehmbar war, dass die Verwaltung und Verwahrung des Fonds einer einzigen Person oblag.
HG Wien bejaht die Haftung der vermittelnden Bank (Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien) wegen Fehlberatung bei Erwerb von Beteiligungen an MS Santa Lorena/Santa Luciana und anderen Schiffonds in erster Instanz und verurteilt die Bank zur Zahlung. Ähnlich hat zuvor bereits das OLG Wien in zwei rechtskräftigen Entscheidungen zu Beteiligungen am Reefer-Flottenfonds und am HCI Shipping Select 26 entschieden, ebenso das LG Klagenfurt zu Holland-Fonds.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die Realkanzlei Renate Überbacher GmbH bezüglich insgesamt 36 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 36 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrechtsgesetz. Die Realkanzlei Renate Überbacher GmbH hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
Konsument führt mit Rechtsschutzversicherung erfolgreich einen Prozess um Schadenersatz wegen Falschberatung zu Hollandfonds; die BKS wurde vom LG Klagenfurt zur Zahlung verurteilt.
Die Beweislast für die Erfüllung der Pflicht zur Erteilung der notwendigen Informationen und der Kreditwürdigkeitsprüfung trägt der Kreditgeber.
Die Getbucks Invest GmbH verpflichtete sich in einem rechtswirksamen gerichtlichen Vergleich, solche Aussagen zu unterlassen.
Der VKI hat - im Auftrag des Vereins zur Bekämpfung von Wohnungsspekulation - die Gander U. Partner KG bezüglich insgesamt 33 Klauseln in einem Mietvertragsformblatt abgemahnt. Diese 33 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Mietrechtsgesetz. Die Gander U. Partner KG hat reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.
VKI meldet Berufung an und kommentiert die zentralen Aussagen
VKI gewinnt Klage und verlängert Frist zur Teilnahme an Sammelaktion.
Auf eine Verbandsklage des VKI hin verpflichtete sich die Raiffeisen NÖ-Wien zur Unterlassung aggressiver Schulwerbung. Unter anderem hatte sie während des Unterrichts Daten von minderjährigen Schülern gesammelt.
Das Handelsgericht Wien beanstandet eine Aussendung der Verlagsgruppe NEWS an Abonnenten aus dem Jahr 2013. Das Mitteilen einer Gewinnchance im Zusammenhang mit dem nachfolgenden Angebot einer Teilnahme an einer Lottospielgemeinschaft im Zuge der telefonischen Abfrage des potentiellen Gewinnes stellt eine unzulässige aggressive Geschäftspraktik dar.
Verzugszinsen, die 5 Prozentpunkte über dem Sollzinssatz liegen, aber vierteljährlich kapitalisiert werden, sind in Verbraucherverträgen unzulässig.
Großer Zuspruch - Verlängerung bis 23.12.2014
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - eine Verbandsklage gegen die A1 Telekom Austria AG (A1). Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) legte nun eine Entscheidung vor und erklärte 22 Klauseln für unzulässig.
Hat der Leasingnehmer bei Vertragsende für einen ordnungsgemäßen Zustand und einen bestimmten Kilometerstand des geleasten Kfz einzustehen, ist auf diesen Vertrag das Verbraucherkreditgesetz (VKrG) anzuwenden.
Etappensieg: Das OLG Wien stellt - wie zuvor bereits das HG Wien in erster Instanz - klar, dass für die Verbandsklage des VKI gegen die TVP-Treuhandgesellschaft österreichische Gerichte zuständig sind.
Das Landesgericht Ried im Innkreis hat kürzlich die Haftung der vermittelnden Bank (Volksbank Ried im Innkreis) wegen Fehlberatung bei Erwerb der Beteiligung am Holland 47 in erster Instanz bejaht. Ähnlich hat zuvor bereits das OLG Wien in zwei rechtskräftigen Entscheidungen zu Beteiligungen am Reefer-Flottenfonds und am HCI Shipping Select 26 entschieden.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: