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EuGH: Keine „Erheblichkeitsschwelle“ für immateriellen Schadenersatz nach der DSGVO

Im Vorlageverfahren in der Rechtssache „Österreichische Post“ stellt der Europäische Gerichtshof erstmals klar, dass bei DSGVO-Verstößen kein „Strafschadenersatz“ zusteht, immaterielle Schäden aber unabhängig von ihrer Schwere zu ersetzen sind. Die Haftung darf nicht auf „erhebliche Schäden“ beschränkt werden.
Es handelt sich um das erste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Haftung nach der DSGVO.

VKI: UNIQA – Unzulässige Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag

Der VKI hatte die UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA) geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren 18 Klauseln in den Versicherungsbedingungen der UNIQA. Bereits in den Unterinstanzen wurden 11,5 Klauseln, ua eine Klausel zum Unterjährigkeitszuschlag, rechtskräftig für unzulässig erklärt. Betroffene Konsument:innen können nach Ansicht des VKI die verrechneten Unterjährigkeitszuschläge zurückfordern, wofür der VKI einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung stellt.

Bonitätsprüfung beim Hypothekarkredit

Der OGH verneinte eine Pflichtverletzung des Kreditgebers iZm der Kreditwürdigkeitsprüfung in einem Fall, in dem der Kreditnehmer der Bank seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt verschwieg, wobei er allgemein nach Verbindlichkeiten gefragt wurde.

OGH: Versicherungsnehmer:innen können gegen gesetz- oder vertragswidrige Vertragsanpassung vorgehen

In diesem Verfahren hatte sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob aus § 178f Abs 2 VersVG eine Pflicht des Versicherers abzuleiten sei, im konkreten Änderungsfall – über die Mitteilungspflicht an die in § 178g Abs 1 VersVG genannten Stellen hinaus –, Versicherungsnehmer:innen die für die Änderung maßgeblichen Umstände nachvollziehbar darzulegen. Der OGH kam zu dem Ergebnis, dass der Versicherer im Verfahren diejenigen Umstände, die ihn zur Ausübung des Gestaltungsrechts im konkreten Ausmaß berechtigten, offenzulegen und nachzuweisen hat.

Unzulässige COVID-19-Klausel von Ruefa

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Ruefa GmbH geklagt. Nach einer Klausel des Reiseveranstalters führten Stornierungen aufgrund von zukünftigen coronabedingten Reisebeschränkungen in keinem Fall mehr zu einem unentgeltlichen Rücktrittsrecht des Reisenden. Der OGH gab der Klage des VKI statt und beurteilte die Klausel als gesetzwidrig.

Gesetzwidrige Änderungsklausel von WhatsApp

Der VKI hatte WhatsApp geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Im Zuge dessen prüfte der VKI auch die Nutzungsbedingungen von WhatsApp und klagte daraus weitere fünf Klauseln ein. Verfahrensgegenstand beim OGH war nur mehr die Anlassklausel.

Kündigungen durch Energieanbieter

Derzeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Energielieferverträgen. Zuletzt haben etwa die EVN und die Stadtwerke Klagenfurt angekündigt, massenhaft Konsument:innen zu kündigen. Sind Sie betroffen? In diesem Fall müssen Sie etwas unternehmen! Dieser Artikel stellt einen Überblick und konkrete Handlungsempfehlungen für diese Situation zur Verfügung.

Preisänderungen bei Mobilfunkunternehmen

Laut Medienberichten planen Telefon- und Internetanbieter im Frühling eine Entgelterhöhung. Wir bieten hier eine allgemeine Übersicht über Preisänderungen bei Telekommunikationsunternehmen.

GoStudent – Klausel zur Vertragsverlängerung ist unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Online-Nachhilfeunternehmen GoStudent GmbH (GoStudent) geklagt. Das Handelsgericht Wien (HG Wien) hat nun 17 der 22 vom VKI beanstandeten Klauseln für unzulässig erklärt. Damit fällt unter anderem die Vertragsverlängerungsklausel von GoStudent weg, auf die das Unternehmen zahlreiche automatische Vertragsverlängerungen gestützt hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klug Touristik insolvent

Das Wiener Reisebüro Klug Touristik GmbH hat am 27.2.2023, mit Wirkung ab 28.2.2023, Insolvenz angemeldet. Wir informieren über die Rechte von Reisenden.

HG Wien: Preisänderungsklausel der Verbund AG von 2022 unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Energieunternehmen Verbund AG (Verbund) wegen einer Preisänderungsklausel geklagt, in der Preisänderungen an den ÖSPI gekoppelt wurden. Auf Grundlage dieser Klausel hatte der Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt. Die Klausel wurde jetzt vom Handelsgericht Wien (HG Wien) für unzulässig erklärt. Damit fällt die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife weg. Die seit der Preiserhöhung auf Grundlage der Klausel verrechneten Entgelte sind nach Ansicht des VKI im Ausmaß des entsprechenden Erhöhungsbetrages zurückzuerstatten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Gefestigte Rechtsprechung des OGH zur Ausnahmesituationsklausel

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH erklärte wie bereits zuletzt die sogenannte „Ausnahmesituationsklausel“ für intransparent und daher unzulässig, während er die "Katastrophenklausel" als zulässig erachtete.

VW-Vertragshändler muss mangelhaften VW Golf 8 gegen Neuwagen tauschen

Bei einem neuen VW Golf 8 kam es bereits nach wenigen Wochen wiederholt zu Störungen der elektronischen Funktionen. Der Mangel konnte im Rahmen von Softwareupdates durch den Vertragshändler nicht behoben werden. Daraufhin machte der Konsument gerichtlich Gewährleistungsansprüche geltend.

Datenschutzklausel von Laudamotion gesetzwidrig

Der VKI hatte die Laudamotion GmbH (Laudamotion) wegen diverser Klauseln in deren Allgemeinen Beförderungsbedingungen geklagt. Nun wurde noch die letzte der eingeklagten Klauseln, eine Datenschutzklausel, rechtskräftig für unzulässig erklärt.

Vorzeitige Rückzahlung von Hypothekarkrediten

Der VKI führt ein Verfahren gegen die Unicredit Bank Austria AG. Es geht in dem Verfahren um die Frage, ob bei vorzeitiger Kreditrückzahlung bei einem Hypothekarkredit auch die laufzeitunabhängigen Kosten anteilig zurückerstattet werden müssen. Der EuGH verneint das.

Frequency 2020 - Unzulässige Regelung über Auszahlung des Kaufpreises

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die musicnet entertainment GmbH geklagt. Diese ist ua Veranstalter des Frequency Festivals (FQ). Für Kund:innen, die bereits ein Ticket für das FQ 2020 erworben hatten, es aber gegen ein Ticket für das FQ 2021 tauschten, sah der Veranstalter erst für 1.1.2024 die Möglichkeit vor, die Rückzahlung des Kaufpreises zu verlangen.

Klauseln aus Rechtschutzversicherung

Der VKI klagte die Allianz Elementar Versicherungs-AG wegen unterschiedlicher Klauseln in deren „Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung“ (ARB 2018).

„Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig

Zahlreiche „clever fit“-Fitnesstudios wollten mit 1.10.2022 eine „Energiekostenpauschale“ einheben. Der VKI sah dafür keine Rechtsgrundlage und brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage ein. Die Beklagte MCDC Fitness Holding GmbH (MCDC) ließ sich auf das Verfahren nicht ein. Es erging daher ein Versäumungsurteil, das „clever fit“ die Grundlage für die Verrechnung der „Energiekostenpauschale“ entzieht. Das Urteil ist rechtskräftig. Sollten Verbraucher:innen die „Energiekostenpauschale“ bezahlt haben, dann können sie diese zurückfordern.

DSGVO-Auskunftsrecht auf konkreten Empfänger

Der EuGH nimmt deutlich Stellung: Es reicht idR nicht aus, nach einem Auskunftsbegehren eines Betroffenen nur die Empfängerkategorie bekannt zu geben; vielmehr muss idR über die konkreten Empfänger der personenbezogenen Daten informiert werden.

Veranstaltungsabsagen 2020 bis Mitte 2021: Gutscheine müssen jetzt ausbezahlt werden

Im Jahr 2020 wurde ein Gesetz beschlossen, durch welches die Veranstalter:innen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen nicht mehr der sonst geltenden gesetzlichen Regelung entsprechend bei Entfall der Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie das bereits empfangene Geld zurückzahlen müssen, sondern den Kund:innen stattdessen - großteils - Gutscheine ausgeben konnten. Mit 1.1.2023 müssen bisher nicht eingelöste Gutscheine, die auf Grundlage dieses Gesetztes für abgesagte Veranstaltungen im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt wurden, nach Aufforderung unverzüglich ausbezahlt werden.

VKI-Erfolg gegen WhatsApp

Der VKI hatte die WhatsApp Ireland Limited geklagt. Anlass für die Klage war eine Änderung der Nutzungsbedingungen von WhatsApp im Jahr 2021. Das OLG Wien beurteilte nun sowohl die Anlassklausel als auch fünf Klauseln aus den Nutzungsbedingungen für unzulässig.

VKI wehrte Millionenforderung des insolventen MPC Reefer 1 Fonds ab

Ende November 2022 erhielten hunderte Verbraucherinnen und Verbraucher vom zuständigen Insolvenzverwalter die Aufforderung, bei sonstiger Klage die erhaltenen Ausschüttungen in Höhe von bis zu etwa 14 Prozent des Zeichnungskapitals bis zum 09.12.2022 zurückzuzahlen oder einen Verjährungsverzicht abzugeben.

Servicepauschale und 12-monatige Vertragsbindung bei Fitnesscenter unzulässig

Zusatzgebühren verteuern das Training in Fitnessstudios erheblich. Eine Preisaufsplittung, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) für unzulässig erachtet. Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die WBQ Fitness GmbH, einen „Clever-fit“- Franchisenehmer, wegen solcher Zusatzgebühren. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Rechtsansicht des VKI jetzt rechtskräftig bestätigt. Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten haben als Folge einen Rückzahlungsanspruch. Das Urteil strahlt zudem auf unzählige Fitnessverträge in ganz Österreich aus.

EuGH: Keine Haftung des Verbrauchers bei missbräuchlicher Haftungsklausel

Im Vorlageverfahren "Gupfinger" stellt der EuGH erstmals auch zum österreichischen Recht klar, dass sich ein Unternehmer nach Wegfall einer missbräuchlichen Schadenersatzklausel nicht auf das dispositive Recht berufen und auf dieser Grundlage Schadenersatz vom Verbraucher verlangen kann. Einer „geltungserhaltenden Klauselabgrenzung“ durch Teilung von Klauseln in ihre zulässigen und unzulässigen Regelungsbestandteile schiebt der EuGH einen Riegel vor.
Damit liegt erstmals Rechtsprechung des EuGH zum österreichischen Recht vor. Dem Urteil kommt für österreichische Verbraucher:innen grundlegende Bedeutung zu.

OGH: Ausnahmesituationsklausel der Generali unzulässig

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG (Generali) wegen Klauseln aus deren Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung geklagt. Anlass für die Verbandsklage war unter anderem eine Klausel, die es der Generali erlaubt, Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Der OGH bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser und einer weiteren Klausel.

Irreführende Werbung für Gratisbrille von Hartlauer

Die Hartlauer Handelsgesellschaft m.b.H (Hartlauer) warb mit Markenbrillen um 0,- Euro. Dass der Erhalt der Gratisbrille mit dem Abschluss einer Brillenversicherung verknüpft war, ging aus der Werbung allerdings nur unzureichend hervor. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sah darin eine Irreführung und klagte im Auftrag des Sozialministeriums. Das Verfahren endete nun mit einem Vergleich: Hartlauer darf bei sogenannten „Koppelungsangeboten“ Brillen künftig nicht blickfangartig mit 0,- Euro bewerben, ohne ausreichend deutlich auf sonstige finanzielle Belastungen hinzuweisen.

MPC Reefer-Flottenfonds insolvent: Zahlungsaufforderungen an Anleger:innen

Über den Schiffsfonds MPC Reefer 1 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Seit Anfang dieser Woche erhalten österreichische Verbraucher:innen Zahlungsaufforderungen des Insolvenzverwalters wegen „Haftung aufgrund erhaltener Auszahlungen“.
Der Oberste Gerichtshof hat in einem vom VKI gegen die TVP-Treuhandgesellschaft erstrittenen Urteil klargestellt, dass die dieser Zahlungsaufforderung zugrunde liegende Freistellungsklausel unzulässig und damit unwirksam ist. Nach unserer Rechtsansicht scheidet eine Abtretung von Freistellungsansprüchen daher aus und betroffene Verbraucher:innen sind nicht verpflichtet, zu zahlen.

Irreführende Werbung mit durchgestrichenem UVP

Der VKI klagte zwei deutsche Gesellschaften, den Hersteller von Infrarotheizungen und die Gesellschaft, die für den Hersteller den Vertrieb übernahm, wegen einer irreführenden Werbung mit dem durchgestrichenen UVP.

„Strompreisbremse“ ab 1.12.2022 in Kraft

Mit diesem Beitrag informieren wir über die „Strompreisbremse“ für Haushaltskund:innen, welche mit dem Stromkostenzuschussgesetz (SKZG) Mitte Oktober im Nationalrat beschlossen wurde. Die „Strompreisbremse“ tritt ab 01. Dezember in Kraft und gilt vorerst begrenzt bis 30. Juni 2024. Die Strompreisbremse entlastet einen Haushalt, laut Finanzministerium, um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr.

Unzulässige Ausschlussklauseln in ARAG-Rechtsschutzversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Versicherer "ARAG" wegen Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten nach zB Reiserücktritten, Flugausfällen oder Veranstaltungsabsagen abzulehnen. Das HG Wien erklärte diese Klauseln nun für gesetzwidrig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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