EuGH - Auch Vermittler von Flugreisen sind bei fakultativen Zusatzleistungen zu "opt in" Voreinstellung verpflichtet
Als "fakultative Zusatzleistung" kann eine Reiserücktrittsversicherung nur in der Weise im Online-Verkauf angeboten werden, dass eine ausdrückliche Annahme erforderlich ist ("Opt-in").