Klausel zur Ausstoppung von Lebensversicherung rechtswidrig
Das Handelsgericht Wien beurteilt eine Klausel zur Änderung der Veranlagung in einer indexgebundenen Lebensversicherung als unzulässig, weil auf Grund der Vielzahl an Fremdwörtern unklar bleibt, was mit der Klausel geregelt werden soll und in welchem Umfang die Veranlagung geändert werden kann.