Kreditwerbung mit "Ab..."-Zinssatz unzulässig
Nach einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart darf die Werbung für einen Kredit nicht durch Angabe eines Ab-Zinssatzes erfolgen, vielmehr muss für den Effektivzinssatz eine Spanne angegeben werden. Das erforderliche repräsentative Beispiel muss außerdem auffallend ersichtlich sein.