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OGH zur Einlagensicherung

Grundsätzlich sind bei Insolvenz eines Kreditinstituts durch die Einlagensicherung 100.000 EUR pro Einleger:in gedeckt. Unter gewissen Voraussetzungen ist aber ein Betrag bis zu 500.000 EUR pro Einleger:in geschützt. Der OGH beschäftigte sich in einem Fall mit diesen Voraussetzungen einer erhöhten Haftungssumme.

Unzulässige automatische Vertragsverlängerung bei Skiversicherung

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums den deutschen Verein „Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband“ geklagt. Im Anlassfall ging es um die automatische Vertragsverlängerung bei einer Skiversicherung. Das OLG Wien beurteilte die zugrundeliegende sowie fünf weitere Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Versäumungsurteil gegen die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s.

Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die 24h-Betreuungsagentur Rodlauer k.s. wegen einiger Vertragsbedingungen geklagt, u.a. wegen Preisintransparenz, einer Klausel über die Verschwiegenheitspflicht und einer Konkurrenzklausel. Es erging ein Versäumungsurteil.

Haftung der Fluglinie für psychische Beeinträchtigungen

Der EuGH hatte darüber zu urteilen, ob ein Luftfahrtunternehmen nach Art 17 Montrealer Übereinkommen („körperlich verletzt“) auch für psychische Beeinträchtigungen haftet und bejahte dies, wenn gewisse Schwere vorliegt.

Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig

Der VKI hatte die PE Digital GmbH geklagt. Anlass für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Konsument:innen, deren Premium-Mitgliedschaft bei Parship und Elitepartner automatisch um 12 Monate verlängert wurde. Das OLG Wien erklärte nicht nur mehrere Vorgehensweisen der PE Digital GmbH im Zusammenhang mit der automatischen Vertragsverlängerung für gesetzwidrig, sondern auch eine zweijährige Bindungsfrist ohne Kündigungsmöglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

EuGH zu Flugverspätung bei direktem Anschlussflug

Der EuGH bejahte einen Ausgleichsanspruch gegen die American Airline bei einer von einem Reisebüro zusammengestellten und verrechneten Flugverbindung, bei der der letzte Flug, der vollständig außerhalb des Unionsgebiets durchgeführt wurde, und bei der zwischen den ausführenden Luftfahrtunternehmen keine rechtliche Beziehung bestand.

Maxenergy muss wegen Missachtung einer Preisgarantie Schadenersatz bezahlen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) war vor rund einem Jahr mit massiven Beschwerden befasst, da viele Kundinnen und Kunden der Maxenergy Austria Handels GmbH (Maxenergy) nach Ablauf einer 12-monatigen Mindestvertragslaufzeit Kündigungsschreiben erhielten – und das, obwohl ihnen bei Vertragsschluss eine 18-monatige Preisgarantie versprochen worden war. Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums Klage vor dem Bezirksgericht (BG) Haag ein und bekam nunmehr Recht. Der VKI fordert daher erneut, dass alle Betroffenen schnell und unbürokratisch entschädigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VKI: Vernetzte Autos – OGH erklärt Datenschutzklauseln von AVIS für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die AVIS Autovermietung Gesellschaft mbH (AVIS) wegen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geklagt. Zuvor hatte das Unternehmen zum Großteil der vom VKI abgemahnten Klauseln bereits eine Unterlassungserklärung abgeben. Hinsichtlich der nicht unterlassenen Klauseln, welche Regelungen zum Datenschutz bei vernetzten Autos enthielten, brachte der VKI in weiterer Folge eine Verbandsklage ein. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die eingeklagten Klauseln nun für gesetzwidrig.

2.Instanz bestätigt Strafe von T-Mobile

Der VKI hatte T-Mobile wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens geklagt. Das OLG Wien gab der Klage des VKI rechtskräftig statt. In der Folge verstieß T-Mobile mehrmals gegen das Urteil, weshalb der VKI bisher schon zwei Exekutionsanträge einbrachte. Das Landesgericht (LG) für ZRS Wien bestätigte nun von der ersten Instanz verhängte Strafe in Höhe von EUR 60.000,--.

E-Scooter-Verleiher Superpedestrian unterlässt zahlreiche Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der „Superpedestrian Europe BV – Niederlassung ÖsterreichBV“ geprüft. Die Firma betreibt in Österreich unter der Bezeichnung „LINK“ einen E-Scooter-Verleih. Im Zuge der Prüfung wurden 35 Klauseln der AGB bemängelt. LINK verpflichtete sich in einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung, alle vom VKI beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.

Datenerfassung für Direktwerbung bei FlixBus unzulässig

Der VKI hatte die Flix SE iZm der obligatorischen Eingabe der Email-Adresse beim Buchungsvorgang und einer Klausel, die die Nutzung der E-Mail-Adresse für die Zusendung von "zusätzlichen Angaben rund um das Reisen" vorsah. Das OLG Wien gab der Unterlassungsklage statt.

Modernisierungsrichtlinie-Umsetzungsgesetze

In Umsetzung der Modernisierungs-Richtlinie wurden in Österreich mehrere verbraucherrechtlich relevante Gesetze geändert. Die Umsetzung fand durch das MORUG I und das MORUG II statt, beide traten am 20.7.2022 in Kraft.

Unterlassungserklärung der Harmony & Care GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Harmony & Care GmbH wegen zweier Klauseln in ihrem Vermittlungsvertrag abgemahnt. Es handelt sich dabei um die Klauseln über den Beitrag zu den Reisekosten und der Organisation sowie um ein nachvertragliches Konkurrenzverbot inkl. Vertragsstrafe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im ABGB, der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über Standes- und Ausübungsregeln für die Organisation von Personenbetreuung (PB-VO) und auch des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) verstoßen, wurde die Harmony & Care GmbH abgemahnt. Die Agentur hat zu beiden Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.

Verletzung der Informationspflicht des Reisevermittlers

In einem von der AK Kärnten unterstützten Verfahren ging es um einen Fall, in dem ein Reisebüro den Reisenden nicht ausreichend darüber informierte, dass es sich nicht um eine Pauschalreise, sondern nur um eine verbundene Reiseleistung handelt.

Irreführende Werbung: VKI gewinnt Verfahren gegen Neuro Socks

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Neuro Socks GmbH (Neuro Socks) wegen irreführender Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben geklagt. Das Landesgericht (LG) Wiener Neustadt gab dem VKI Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Versicherung gegen Leitungswasserschäden

Die Klage eines Versicherungsnehmers gegen den Versicherer wurde abgewiesen. Es ging um einen Schaden, der durch einen Wassereintritt durch eine nicht fachgerecht hergestellte Fuge zwischen der Wandverfliesung und der Duschtrennwand entstand.

EuGH zu Flugausfällen bei Ausfall der Treibstoffversorgung

Der EuGH urteilte, dass ein allgemeiner Ausfall der Treibstoffversorgung als „außergewöhnlicher Umstand“ angesehen werden kann, der die Fluglinie von der Zahlung von Ausgleichsansprüche befreien kann, wenn der Ausgangsflughafen der betroffenen Flüge oder des betroffenen Flugzeugs für die Verwaltung des Treibstoffsystems der Flugzeuge verantwortlich ist.

OLG Wien: Ausschlussklauseln in Rechtsschutzversicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die D.A.S. Rechtsschutz AG (D.A.S.) wegen zweier Klauseln geklagt, auf die sich Rechtsschutzversicherer stützen, um Deckungen bei COVID-19-bedingten Rechtsstreitigkeiten abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien bestätigte nun die Gesetzwidrigkeit dieser Klauseln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wien Energie: Tarifumstellung und Preiserhöhung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist mit massiven Beschwerden zur Preisänderung bei Wien Energie konfrontiert. Dieser Beitrag gibt einen Überblick für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten. Es soll damit die selbstständige Entscheidung mit dieser finanziell belastenden und schwer durchschaubaren Situation erleichtert werden.

Vorlage an EuGH zur automatischen Vertragsverlängerung

In einem vom VKI im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren geht es um die Frage, ob bei einer automatischen Vertragsverlängerung eines Fernabsatzvertrages dem Verbraucher erneut ein Widerrufsrecht zukommt.

Informationspflicht des Werkunternehmers bei Ausbleiben der Leistung

Storniert ein Werkbesteller eine Leistung, hat der Werkunternehmer meist dennoch das Recht, einen (eingeschränkten) Werklohn zu fordern. Er muss sich aber anrechnen lassen, was er sich infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat. Verlangt er vom Verbraucher dennoch das vereinbarte Entgelt, hat er dem Verbraucher die Gründe dafür mitzuteilen, dass er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

Irreführung bei befristeten Sonderangeboten

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums T-Mobile wegen der Befristung einer Aktion geklagt, bei der nach Ende der Aktion Kundinnen und Kunden weiterhin denselben oder sogar noch einen höheren Aktionsnachlass bekamen. Das HG Wien bestätigte die Irreführung der ursprünglichen Werbung.

OGH erklärt mehrere Klauseln von S-Leasing für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums das Leasingunternehmern Erste Bank und Sparkassen Leasing GmbH (S-Leasing) wegen unzulässiger Klauseln geklagt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte nunmehr alle vom VKI eingeklagten Klauseln für unzulässig. Dabei ging es unter anderem um Klauseln, die Verzugsfolgen und weitere Gebühren regeln, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu entrichten waren. Auch die Klausel, dass „sämtliche Verwertungskosten“ zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbrauchern gehen, ist unzulässig.

Unterlassungserklärung der STADT SALZBURG Senioreneinrichtungen

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Stadt Salzburg (Senioreneinrichtungen) wegen elf Klauseln in ihrem Seniorenwohnhausvertrag abgemahnt. Davon umfasst sind ua Klauseln über eine einseitige Entgelterhöhung, Kündigung, Räumung bzw Benützungsentgelt für ein nicht rechtzeitig geräumtes Zimmer oder die Zahlung der Differenz infolge Nichtzahlung durch die Sozialhilfe. Da diese Klauseln nach Ansicht des VKI zusammengefasst gegen diverse Bestimmungen im Konsumentenschutzgesetz (KSchG), va des Heimvertragsrechts (§§ 27b ff KSchG) und auch des ABGB verstoßen, wurde die Stadt Salzburg abgemahnt. Die Stadt Salzburg hat zu allen Klauseln am 24.06.2022 eine Unterlassungserklärung abgegeben.

EuGH-Vorlage im VKI-Verfahren

Der VKI hatte für einen Konsumenten die DocLX Travel Events GmbH im Zusammenhang mit der für Anfang des Sommers 2020 geplanten Massen-Maturareise geklagt. Der Verbraucher trat Anfang Mai wegen der Corona-Situation von der Reise zurück, DocLX verrechnete ihm dafür eine Stornogebühr. Die Reise konnte in der Folge nicht stattfinden. Der OGH legte nun eine Frage dazu dem EuGH vor.

OGH erklärt Preisklauseln der KELAG für unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - eine Verbandsklage gegen die KELAG - Kärntner Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (KELAG). Der Oberste Gerichtshof (OGH) erklärte die alte Preisänderungsklausel und eine Klausel, die die geänderten Preise fortschreiben sollte, für unzulässig.

Klage gegen Verbund wegen „Wertsicherungsklausel“ für Strompreise

Nachdem der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in letzter Zeit mit massiven Beschwerden zu Preiserhöhungen von Energieanbietern konfrontiert ist und die Preiserhöhung bei der Verbund AG (Verbund) für Aufsehen gesorgt hat, lässt der VKI die Zulässigkeit der aktuell verwendeten Preisänderungsklausel gerichtlich klären. Eine Klage wurde bereits eingebracht.

OLG Wien: „Dauerrabatt“-Klausel der DONAU Versicherung unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group (DONAU) wegen deren „Dauerrabattklausel“. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel für unzulässig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

VW-Dieselskandal: Thermofenster laut EuGH unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass es sich beim sogenannten „Thermofenster“ um eine unzulässige Abschalteinrichtung von Kraftfahrzeugen handelt. Das Thermofenster ist eine Software, die die Funktionsfähigkeit des Abgasrückführungssystems innerhalb eines Temperaturfensters regelt.

Vorzeitige Kreditrückzahlung: Keine anteilige Rückerstattung der Kosten bei Altverträgen

Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministerium die Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG wegen fünf Klauseln geklagt. Insgesamt wurden vier Klauseln für unzulässig erklärt, unter anderem eine Klausel zu den Folgen beim Zahlungsverzug. Hingegen sah der OGH eine Klausel im Zusammenhang mit der vorzeitigen Kreditrückzahlung für wirksam an. Demnach müssen die Banken bei vorzeitiger Rückzahlung von Altverträgen im Anwendungsbereich des VKrG laufzeitunabhängige Kosten nicht aliquot ersetzen.

Mehrere gesetzwidrige Klauseln bei Veranstalter Barracuda

Der VKI hatte die Barracuda Music GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB geklagt. Die beanstandeten Bestimmungen betreffen vor allem die Absage von Veranstaltungen. Das HG Wien gab jetzt der Klage des VKI zu fünf Klauseln statt. 

Unterlassungsvergleich mit GUTBETREUT.at GmbH

Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur GUTBETREUT.at GmbH wegen insgesamt 26 unzulässiger Klauseln abgemahnt. Da die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben wurde, hat der VKI Klage eingebracht. Das Verfahren konnte schließlich mit einem gerichtlichen Unterlassungsvergleich beendet werden.

EU-Roamingregeln verlängert und verbessert

Grundsätzlich dürfen Betreiber für Roaming in der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island seit 15.6.2017 keine Aufschläge mehr verrechnen. Diese Regelung wäre mit 30.6.2022 ausgelaufen. Die EU hat durch eine neue Verordnung aber dafür gesorgt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher im EU-Ausland weiterhin prinzipiell die gleichen Preise fürs Telefonieren, SMS-Schreiben und Surfen wie zu Hause bezahlen. Auch die Qualität der Datentarife muss, wenn möglich, gleich gut sein, wie im Inland.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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