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RLB NÖ Wien - fehlerhafte Beratung bei Anleihe

Wenn ein Anleger sein Geld sicher veranlagen will, darf ihm keine Anleihe empfohlen werden, welche bei vorzeitiger Auflösung durch die Bank zu einem Kapitalverlust führen kann.

VKI steigt auch gegen Immofinanz und Constantia in den Ring

Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien (OLG) steht die VKI Sammelklage wegen "systematischer Fehlberatung" gegen den AWD auf Schiene. Jetzt engagiert sich der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums - auch im Ermittlungsverfahren gegen ehemalige Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank. Der VKI bietet den rund 2.500 TeilnehmerInnen an der Sammelklagen-Aktion gegen den AWD an, ihre Interessen auch im Strafverfahren zu vertreten und auf eine Verbandsverantwortung der jeweiligen Unternehmen hinzuwirken - ohne Kosten und ohne Risiko. "Ohne die Fehlberatung des AWD hätten die Kunden keine Immofinanz- und Immoeast-Aktien gekauft; daher gehen wir in erster Linie gegen den AWD vor", sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht im VKI, "aber die KundInnen sind - quasi als Aktionäre wider Willen - natürlich auch potenzielle Opfer jener Straftaten, zu denen die Staatsanwaltschaft Wien gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der seinerzeit eng verflochtenen Firmen Immofinanz, Immoeast und Constantia Privatbank ermittelt."

Unzulässigkeit von Klauseln bei Bürgschaften

Der VKI hat im Auftrag der AK Oberösterreich im Verbandsverfahren gegen die Bawag P.S.K. Bank Klauseln in Bürgschaftsverträgen inkriminiert. Der OGH bestätigte nun die Rechtsansicht des VKI und betrachtete die Klauseln als gesetzwidrig.

Stadtwerke Klagenfurt geben Unterlassungserklärung ab

Die Stadtwerke Klagenfurt AG haben vor Jahreswechsel ihren Kunden neue AGB mitgeteilt. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - gesetzwidrige Klauseln in den neuen AGB abgemahnt. Die Stadtwerke haben rasch reagiert und sich zur Unterlassung verpflichtet.

Lottelo nunmehr ein Fall für den Staatsanwalt

Überraschende Wendung im Fall des Glücksspielanbieters "Lottelo": Bundespolizeidirektion Wien übermittelt Sachverhaltsdarstellung "zur strafrechtlichen Beurteilung" an die Staatsanwaltschaft Wien.

HG Wien verurteilt AWD wegen falscher Anlageberatung

AWD verliert weiteren Anleger-Prozess und wurde wegen falscher Anlageberatung zu 88.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Dessen Anlageempfehlung in Immobilien-Aktien hatten ein Ehepaar an den Rand des Ruins gebracht.

OGH neuerlich zu Leasing - wirksame Klauseln

Der OGH hat nun in einem - von der Arbeiterkammer geführten - Verbandsprozess gegen die Raiffeisen Leasing GmbH die gröbliche Benachteiligung einer AGB-Klausel betreffend den Schadensfall eines Leasingobjektes verneint. Gleichzeitig hält das Höchstgericht fest, dass die für die Verbandsklage notwendige Wiederholungsgefahr dann nicht beseitigt ist, wenn der Verwender von AGB seiner nach Abmahnung abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln befügt.

OGH stärkt die Rechte der Mieter im Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes

Bei der Vermietung von Wohnungen in neuen Häusern (nach 1953 gebaute Mietwohnungen, nach 1945 gebaute Eigentumswohnungen und nach 2001 errichtete Dachgeschosswohnungen) darf der Vermieter Erhaltungsarbeiten in der Wohnung, die über bloße Bagatellreparaturen hinausgehen, mietvertraglich nicht auf den Mieter überwälzen.

VKI warnt vor Lottelo

Finanzministerium sieht konzessionspflichtiges Glücksspiel und weist auf mögliche Gebührenpflicht des Spielers hin. Der VKI brachte im Auftrag des BMASK am 1.2.2010 eine Verbandsklage gegen den Glücksspielbetreiber Lottelo GmbH mit Sitz in Wien ein.

AK Oberösterreich: Erfolg gegen Modelagentur Hermes

Die AK Oberösterreich hat vor kurzem einen Musterprozess gegen die Modelagentur Hermes aus Pasching gewonnen. Das Landesgericht Steyr bestätigte in seinem Urteil, dass ein "Unkostenbetrag" iHv 540 Euro für das Anfertigen und Online-Stellen von Fotos und die Aufnahme des Kunden in die Vermittlungskartei unangemessen hoch ist.

OGH: Massenschadensklausel unzulässig

Der Oberste Gerichtshof setzt das kürzliche EuGH-Urteil um und erklärt die Massenschadensklausel von Rechtsschutzversicherungen für unzulässig.

VKI Sieg gegen AvW

LG Klagenfurt gibt geschädigtem Anlegerehepaar Recht, wonach im Anlassfall für Genussscheine der Serie 99 eine Kapitalgarantie sowie eine Rücknahmeverpflichtung übernommen wurde.

OGH - Ausmalverpflichtung des Mieters in Mietvertrag rechtswidrig

In seiner Entscheidung hat der OGH nun ausgesprochen, dass eine in einem Formularmietvertrag enthaltene Ausmalverpflichtung aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Mieterschutzbestimmungen jedenfalls im Vollanwendungsbereich des MRG gemäß § 879 Abs 3 ABGB nichtig ist.

Rom-I-VO tritt heute in Kraft

Mit 17.12.2009 ist die Rom-I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008 vom 17.6.2009 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) in Kraft getreten. Die Verordnung regelt die Frage des anzuwendenden Rechts bei Verträgen. Sie ersetzt das Römer Übereinkommen (EVÜ).

FMA-Rundschreiben zu Problemen bei Anlagevermittlungen auf Provision

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 8.12.2009 ein Rundschreiben "zur Interessenskonfliktproblematik bei bestimmten Vergütungssystemen" veröffentlicht. Die FMA sieht insbesondere bei "Vertriebszielen, die den Vertrieb konkret genannter einzelner Produkte vorsehen und honorieren (die Aktie X)" und bei "Vertriebszielen, die den Absatz von bestimmten Produktkategorien (zB Aktien)" honorieren mögliche Interessenskonflikte für den Berater. Es sei evident, "dass ein Mitarbeiter, der für den erfolgreichen Vertrieb eines bestimmten Anlageproduktes vom Rechtsträger eine besondere Vergütung erhält, eher geneigt sein wird, Kunden dieses Produkt zu empfehlenm als ein anderes, das für die Höhe der variablen Vergütung nicht oder weniger relevant ist. Es besteht daher ein Konfliktpotential, nicht im besten Interesse des Kunden zu handeln." Ähnliches gelte auch für Vertriebsziele hinsichtlich ganzer Produktgruppen.

Zahlscheingebühren auf dem Prüfstand

Am 1.11.2009 ist das Zahlungsdienstegesetz in Kraft getreten. Nach § 27 Abs 6, 2.Satz ZaDiG ist die Erhebung von Entgelten durch den Zahlungsempfänger im Falle der Nutzung eines bestimmten Zahlungsinstrumentes unzulässig. Die in Österreich weit verbreiteten "Zahlscheinentgelte" sind daher seit 1.11.2009 rechtswidrig. Der VKI hat - im Auftrag des BMASK - zunächst vier Mobilfunkanbieter abgemahnt, die Verwendung der entsprechenden Klauseln zu unterlassen.

Gesetzwidrige Klauseln in Teilschuldverschreibungen

Wie bereits im November letzten Jahres berichtet, ging der VKI im Auftrag des BMSK gegen die R-Quadrat Capital Gamma GmbH mit Verbandsklage vor. Die Gesellschaft emittierte Teilschuldverschreibungen, denen rechtswidrige Klauseln in ihren AGB zugrunde gelegt wurden. Der VKI klagte auf Unterlassung, der OGH bestätigte nun das Urteil des OLG Wien.

Mehr Rechte beim Bahnfahren

Am 3.12.2009 trat die EU-Verordnung Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Sie bringt - analog zur Fluggastrechte-Verordnung - einige neue Rechte für BahnkundInnen.

OGH: Unzulässige Bankklauseln

Der OGH lehnt eine nochmaligen Überprüfung der AGB-Klauseln ab, da bereits eine klare höchstgerichtliche Rechtsprechung dazu bestehe.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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