OGH bestätigt ständige Rechtsprechung zu Lebensversicherungen
Der OGH beurteilt 8 Vertragsklauseln der Vorsorge Luxemburg Lebensversicherung als gesetzwidrig. Er bestätigt damit seine ständige Rechtsprechung zu Kostenabzügen und Rückkaufswerten bei Lebensversicherungen. Die Sammelaktion zum Rückkauf von Lebensversicherungen verläuft erfolgreich.