Erfolg gegen irreführende Kontostandsinformation bei Bargeldautomaten
Der VKI hat die Bank Austria - im Auftrag des BMSG - auf Unterlassung geklagt, weil an den Bargeldautomaten in den Selbstbedienungsfoyers der Bank den Kunden - vor der Behebung vor Bargeld - ein Kontostand angezeigt wird, in dem auch noch nicht wertgestellte Buchungen aufscheinen. Das HG Wien gab dem VKI Recht.