Schadenersatz bei Flugüberbuchung
Zwei Konsumenten wurde bei einem geplanten Wochenendtrip von der Fluglinie wegen Überbuchung der Flug verweigert. Die Fluglinie zahlte zwar die Ticketkosten und eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber einen weitergehenden Schadenersatz. Der VKI klagte für die Konsumenten. Der OGH sprach an sich den Schadenersatz zu, rechnet aber eine geleistete Ausgleichzahlung darauf an.