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Allgemeines Konsumentenrecht

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Neuregelung Privatkonkurs ab 1.11.2017

Ziel ist die Entschuldung der Person. Im Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen muss man zwischen dem sog Zahlungsplan und dem Abschöpfungsverfahren unterscheiden.

Parship: Automatische Vertragsverlängerung durch Versand nichtssagender Erinnerungs-E-Mails unzulässig

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag des Sozialministeriums - PE Digital GmbH geklagt, die unter anderem das Partnervermittlungsportal "Parship" betreibt. Der OGH hat nun bestätigt, dass die gesetzlich geforderte, nochmalige Information vom drohenden Ablauf der Kündigungsfrist deutlich erteilt werden müsse: Das dazu versandte E-Mail ist nicht ausreichend.

AK und VKI fordern: Höchste Zeit für Gruppenklagen!

Die Anlegerskandale der vergangenen Jahre sowie aktuell VW-Dieselgate zeigen, dass es derzeit für Massenverfahren in Österreich kein ausreichendes Verfahren in der Zivilprozessordnung gibt, Ansprüche von manchmal tausenden Geschädigten zu bündeln und prozessökonomisch abzuarbeiten. Vielen Konsumenten bleibt zudem der Zugang zum Recht verwehrt, weil sie das Kostenrisiko, das mit einer Prozessführung verbunden ist, nicht tragen können. Diese Nachteile sollen durch die Einführung einer Gruppenklage und eines Musterverfahrens vermieden werden.

Urteil: Besitzstörungsklage wegen fehlender Wiederholungsgefahr abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen. Die Abgabe eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleiches war für die Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich.

Besitzstörungsklage (Parken) abgewiesen

Da die beklagte Konsumentin die Besitzstörung nie bestritt und außergerichtliche Unterlassungserklärungen abgab, die den konkreten Wortlaut der von der Klägerin verlangten Unterlassungserklärung abdeckten, war zum Zeitpunkt der Einbringung der Besitzstörungsklage die Wiederholungsgefahr bereits weggefallen und das Landesgericht Wiener Neustadt wies daher die Besitzstörungsklage ab.

Ingesamt 33 Klauseln von Fitnesscenter aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Ö-Ticket: Servicegebühr für "print@home"-Tickets rechtswidrig!

Der VKI hatte die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice "Ö-Ticket" betreibt, geklagt, weil sie für diverse Möglichkeiten, um zu den Tickets, zu kommen, Gebühren verrechnet. Laut Urteil des Handelsgerichts Wien sind alle eingeklagten Klausel gesetzwidrig.

61 Klauseln bei Lyoness gesetzwidrig

Klauseln über "Erweiterte Mitgliedsvorteile" und zur Beendigung des Vertragsverhältnisses sind intransparent und daher gesetzwidrig.

Unzulässige Vertragsbestimmungen bei Partnervermittler Höfner & Meyer OG

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich - die Partnervermittlungsagentur Höfner & Meyer OG, die unter den beiden Marken "Noblesse" (www.partnerinstitut-noblesse.at) und "Liebesglück" (www.liebesklick.at) auftritt, wegen unzulässiger Vertragsbestimmungen abgemahnt. Das Unternehmen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.

NLP-Akademie zahlt Stornogebühren nach Klage des VKI an den Konsumenten zurück

Der VKI klagte die René Otto Knor GmbH, Betreiberin der NLP-Akademie, nachdem diese den Rücktritt eines Konsumenten vom Lehrgangsvertrag nach FAGG nicht akzeptiert hatte und die Zahlung von Stornogebühren in Höhe von 50% der Lehrgangsbeiträge vom Konsumenten verlangte. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte die René Otto Knor GmbH nun die Stornogebühren zurück.

Urteil: OGH zu Glücksspielvertrag

Der Klage eines Spielsüchtigen auf bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.

OGH zu Glücksspielvertrag

Der Klage eines Spielsüchtigen auf Rückabwicklung von Glücksspielverträgen gegen die Betreiberin einer Spielstätte wegen Geschäftsunfähigkeit wurde stattgegeben. Die Beklagte brachte mehrere Gründe gegen die Klage vor, alle wurden vom Gericht abgelehnt.

Gewährleistung: Beschränkung des Ersatzes von Aus-und Einbaukosten

Der gewährleistungspflichtige Verkäufer darf im Rahmen eines Austauschs auch bei hohen Aus- und Einbaukosten die einzig mögliche primäre Abhilfe nicht per se ablehnen; vielmehr kann er nur die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf den anhand des Vertrags unter Berücksichtigung von dessen Gegenstand und Zweck im Hinblick auf die Vertragswidrigkeit und den Wert der Sache in vertragsgemäßen Zustand zu ermittelnden "angemessenen Beitrag" fordern.

OGH zu Klauseln eines Inkassobüros

Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums das Inkassobüro INKO Inkasso GmbH. Dabei wurde die Mehrzahl der eingeklagten Klauseln für unzulässig erklärt. Ob das Verbraucherkreditgesetz auf die Rückzahlungsvereinbarungen von INKO anwendbar ist, ist weiter offen. Das Verfahren diesbezüglich wurde an die Erstinstanz zurückverwiesen.

Rücktrittsrecht bei Kauf am Messestand?

Der OGH setzt sich in dieser Entscheidung aus einem Verfahren, das vom VKI im Autrag des Sozialministeriums geführt wurde, mit der Frage auseinander, ob Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages bei einem Messestand ein Rücktrittsrecht nach FAGG haben.

Erfreuliches Urteil zu Rücktritt bei Dating-Onlineportal

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.

Urteil: Erfreuliches Urteil zu Rücktritt bei Dating-Onlineportal

Der VKI klagte - im Auftrag des Sozialministeriums - die Ideo Labs GmbH wegen der Dating-Onlineportale www.daily-date.at und www.dateformore.at sowohl wegen irreführender Angaben zur Dauer der Testmitgliedschaft, als auch wegen der - mangelnden - Möglichkeit von diesem Vertrag wieder zurückzutreten.

Parkplatzfalle: OGH klärt Rechtsfrage nicht

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte - im Auftrag des Sozialministeriums - ein Verbandsverfahren gegen einen Parkplatzbetreiber. Der OGH beantwortete die Rechtsfrage, ob das Provozieren von Besitzstörungen zur Erzielung von Einnahmen als rechtsmissbräuchliche, irreführende oder aggressive Geschäftspraktik anzusehen ist, wegen Einzelfallbezogenheit nicht und wies die außerordentliche Revision des VKI bedauerlicherweise zurück.

Langsames Internet: UPC zahlt nach Klage des VKI

Der VKI klagte UPC, nachdem eine Konsumentin nachweisen konnte, dass die erreichte Downloadgeschwindigkeit weit unter dem versprochenen Wert lag. Nach Einbringung der Mahnklage zahlte UPC der Konsumentin nun über 50 % der monatlichen Gebühren für den gemessenen Zeitraum zurück.

Urteil: LG Steyr: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH (Happy-Fit) und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

LG Steyr: 33 Klauseln von Happy-Fit aufgehoben

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Happy-Fit Fitness GmbH und bekam vor dem Landesgericht Steyr (LG Steyr) Recht. Bei 33 Klauseln wurde das Fitnessstudio zur Unterlassung verpflichtet.

Urteil: EuGH: Rückzahlung aufgrund unzulässiger Zinsuntergrenze in Kreditvertrag

Es ist unzulässig, wenn laut nationalem Gericht die Nichtigkeiterklärung einer missbräuchlichen Klausel keine Rückwirkung entfaltet, sondern erst am dem Urteil wirken soll. Die Kreditnehmer haben auch Anspruch auf Rückzahlung für die gesamte Vertragslaufzeit und nicht nur für die Zahlungen, die ab dem Urteil getätigt wurden.

Urteil: Deckelung für Verzugszinsen

Für den EuGH ist eine nationale Regelung, wonach die Verzugszinsen die Hauptforderung nicht überschreiten dürfen, EU-rechtskonform.

Deckelung für Verzugszinsen

Für den EuGH ist eine nationale Regelung, wonach die Verzugszinsen die Hauptforderung nicht überschreiten dürfen, EU-rechtskonform.

EuGH: Inkassobüro ist Kreditvermittler

Ob ein Inkassobüro dem Verbraucher gegenüber zur Erteilung der vorvertraglichen Informationen nach dem Verbraucherkreditgesetz verpflichtet ist, hängt davon ab, ob es an der Kreditvermittlung nur in untergeordneter Funktion als Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer beteiligt ist oder nicht.

Urteil: EuGH: Inkassobüro ist Kreditvermittler

Ob ein Inkassobüro dem Verbraucher gegenüber zur Erteilung der vorvertraglichen Informationen nach dem Verbraucherkreditgesetz verpflichtet ist, hängt davon ab, ob es an der Kreditvermittlung nur in untergeordneter Funktion als Warenlieferanten oder Dienstleistungserbringer beteiligt ist oder nicht.

OGH zu Rauchen auf dem Balkon: Nachbarn müssen wechselseitig Rücksicht nehmen

Ein Mieter fühlte sich durch den täglichen Zigarrenkonsum seines Nachbarn gestört, da der Rauchgeruch in seine Wohnung ziehe. Der OGH beendete den Nachbarschaftsstreit mit einer Gebrauchsregelung nach Zeitabschnitten, die auf einem ausgewogenen Interessenausgleich beruhe und auch persönliche Lebensumstände und individuelle Gewohnheiten im Einzelfall berücksichtige.

Urteil: Automatische Vertragsverlängerung bei Parship unzulässig

Auf den drohenden Ablauf der Kündigungsfrist und dessen Folgen muss während offener Frist deutlich hingewiesen werden. Da eine von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung diese Anforderungen nicht erfüllte, brachte der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - Klage ein und bekam vom Handelsgericht Wien Recht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Parship: Automatische Vertragsverlängerung unzulässig

Parship regelt in den AGB die automatische Vertragverlängerung um 1 Jahr, wenn man nicht rechtzeitig kündigt. Der Vertrag verlängert sich aber nur dann wirksam, wenn die KundInnen rechtzeitig davor deutlich gewarnt wurden. Die von Parship per E-Mail versandte Benachrichtigung erfüllte diese Anforderungen nicht, weshalb der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - klagte und nun vor dem Handelsgericht Wien Recht bekam. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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