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Allgemeines Konsumentenrecht

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Urteil: Wer ist Verkäufer bei Verbrauchsgüterkauf?

Dem EuGH wurde ein Fall vorgelegt, in dem es darum ging, ob auf einen Kaufvertrag, bei dem der Verbraucher nicht wusste, dass sein Gegenüber (ein Unternehmer) gar nicht der Vertragspartner war, sondern nur Vermittler, und dass der eigentliche Verkäufer eine Privatperson war, die Verbrauchsgüter-Richtlinie anwendbar ist.

Wer ist Verkäufer bei Verbrauchsgüterkauf?

Dem EuGH wurde ein Fall vorgelegt, in dem es darum ging, ob auf einen Kaufvertrag, bei dem der Verbraucher nicht wusste, dass sein Gegenüber (ein Unternehmer) gar nicht der Vertragspartner war, sondern nur Vermittler, und dass der eigentliche Verkäufer eine Privatperson war, die Verbrauchsgüter-Richtlinie anwendbar ist.

GIS-Entgelt: Zahlungspflicht bei Versorgung des Standorts mit ORF-Programmen

Mit § 31 Abs 10 ORF-Gesetz wollte der Gesetzgeber "klarstellen", dass die Verpflichtung zur Zahlung des ORF-Programmentgelts nicht nur dann besteht, wenn die ORF-Programme tatsächlich empfangen werden, sondern auch dann, wenn ein Standort durch digitale terrestrische Übertragung versorgt wird und daher der Empfang der Fernsehprogramme möglich ist - auch wenn der Rundfunkteilnehmer über keine "Zusatzeinrichtungen" für seine bestehende Rundfunkempfangseinrichtung verfügt.

EuGH relativiert Verbrauchererschutz im Verfahren gegen Amazon

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) relativiert den Verbraucherschutz im Verfahren gegen Amazon. Klauseln sind bei grenzüberschreitenden Geschäften im Fall einer Rechtswahl nach dem Recht des Unternehmerstaates zu beurteilen. Nur zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben anzuwenden.

Verbraucherkreditgesetz gilt auch für Ratenzahlungen bei Inkassobüro

Die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt im Verfahren gegen die INKO Inkasso GmbH die Rechtsansicht des VKI und sieht Inkassobüros beim Abschluss von Ratenzahlungsvereinbarungen als Kreditvermittler. Zudem gelten die strengen Informationspflichten nach dem Verbraucherkreditgesetz.

Urteil: Zahlreiche unzulässige Klauseln bei Partnervermittlungsinstitut

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Inhaberin des in weiten Teilen Österreichs tätigen Instituts "Kontakt - Die Partnervermittlung", Frau Elisabeth Barasits, wegen zahlreicher unzulässiger Klauseln im Partnervermittlungsvertrag geklagt. Das Landesgericht Wiener Neustadt hat der Klage des VKI zur Gänze stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zahlreiche unzulässige Klauseln bei Partnervermittlungsinstitut

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - die Inhaberin des in weiten Teilen Österreichs tätigen Instituts "Kontakt - Die Partnervermittlung", Frau Elisabeth Barasits, wegen zahlreicher unzulässiger Klauseln in Partnervermittlungsverträgen geklagt. Das LG Wiener Neustadt hat der Klage des VKI zur Gänze stattgegeben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

VW-Skandal: ÖAMTC-Test ergibt keine Nachteile durch Wartung - Schadenersatz kann man dennoch fordern

Der ÖAMTC hat eine Reihe von Autos des VW-Konzern, die derzeit zur Wartung einberufen werden, vor der Wartung und auch danach getestet. Die Fakten stimmen optimistisch, dass keine größeren Mängel auftreten.
Der VKI rät dennoch dazu, über die Stichtig Car Claim Schadenersatzansprüche (kosten- und risikolos) geltend zu machen und sich (gegen Kostenbeitrag von 90 Euro) einem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen.

VW-Skandal - VKI organisiert Privatbeteiligtenanschluss im Strafverfahren

Gegen VW sind bei der Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen im Gange. Über den VKI können sich VW Fahrzeughalter gegen einen Kostenbeitrag von 90 Euro dem Verfahren als Privatbeteiligte anschließen. Das hat einige Vorteile und kein Risiko.

VW-Skandal: Erste Urteile geben VerbraucherInnen Recht

Das LG Linz entschied auf Irrtumsanfechtung und Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Das LG München ging sogar vom Vorliegen einer arglistigen Täuschung bezüglich der Angaben zum Schadstoffausstoß auf Verkäuferseite aus.

Urteil Parkplatzfalle: Unlauteres Provozieren von Besitzstörungen

Das LG Eisenstadt untersagte auf eine Verbandsklage des VKI hin einem Parkplatzbetreiber, durch eine mangelhafte Kennzeichnung von bewirtschafteten kostenpflichtigen Parkflächen Besitzstörungen zu provozieren und Autofahrer, die infolge der mangelhaften Beschilderung in die Parkplätze eingefahren sind, zur Abgabe von Anerkenntnissen über Zahlungsverpflichtungen iHv 175 Euro, aufzufordern.

VKI-Erfolg gegen Parkplatzfalle

Das LG Eisenstadt gibt dem VKI in einer aktuellen Entscheidung Recht und untersagt die Geschäftspraktiken eines Parkplatzbetreibers als aggressiv. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Generalanwalt gibt VKI gegen Amazon weitgehend Recht

Der VKI hatte - im Auftrag des Sozialministeriums - zahlreiche Klauseln in den AGB von Amazon EU S.à.r.l. beanstandet und eine Verbandsklage eingebracht. Nachdem das Handelsgericht Wien 10 Klauseln im April 2014 als gesetzwidrig beurteilt hatte, hatte der Oberste Gerichtshof die Sache dem europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt. Ganz wesentlich geht es dabei um die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Nunmehr liegen die Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vor. Die Schlussanträge sind für die endgültige - aber noch aussstehende - Entscheidung des EuGH erfahrungsgemäß grundlegend. Nach Ansicht des Generalanwaltes ist in Verbandsverfahren das nationale Recht ausschlaggebend. Eine Rechtswahl - konkret jene des luxemburgischen Rechts - ist bei grenzüberschreitenden Geschäften nur bei klarem Hinweis auf die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften zulässig.

Unzulässige Klauseln bei Mietwagenfirma

Unzulässige Klauseln können nicht nur in den als solche bezeichneten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" enthalten sein, sondern auch an anderer Stelle im Mietvertragsformblatt oder etwa einem Übernahme-/Rückgabe-Protokoll versteckt sein. So etwa im vorliegenden Fall der Firma Megadrive Autovermietung GmbH, einer 100 %igen Tochter der Charterline Autovermietung GmbH, besser bekannt als "Buchbinder rent-a-car".

Urteil: OGH: Entscheidung über unzulässige AGB von McFit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Mc Fit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.

OGH: Entscheidung über unzulässige AGB von McFit

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Mc Fit Österreich GmbH wegen zahlreicher rechtswidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Verbandsklage.
Nun liegt die Entscheidung des OGH vor.

VW-Sammelaktion - Wie weiter?

Wir informieren über den "Verjährungsverzicht" von VW-Händlern in Österreich (!), die holländische Stiftung "Volkswagen Car Claim" und Vorher-Nachher-Tests des ÖAMTC.

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LG ZRS Wien: Keine Besitzstörung beim Parkplatz Muthgasse

Das Landesgericht ZRS Wien weist eine Besitzstörungsklage der CPO zum Parkplatz in 1190 Wien, Muthgasse mangels Wiederholungsgefahr ab. Für das Gericht lag im vorliegenden Fall beim betroffenen Konsumenten ein nachvollziehbarer Irrtum vor, da dieser davon ausging, auf der nahen Park & Ride Anlage zu parken.

Österreichs VW-Händler geben Verjährungsverzicht ab

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat über die Sammelaktion in Sachen
VW über 53.000 österreichische Fahrzeughalter gesammelt, die sich durch VW
geschädigt sehen. Da VW für Vergleichsverhandlungen noch um Zeit ersucht, hat der
VKI einen umfassenden Verjährungsverzicht von der VW-Gruppe gefordert. Am
16.12.2015 gab VW einen Verjährungsverzicht bis 31.12.2017 ab. Der VKI hat kritisiert,
dass VW für Gewährleistungsansprüche gegen Händler nicht auf die Verjährung
verzichten kann. Nun haben die österreichischen VW-Händler ebenfalls diesen
Verjährungsverzicht erklärt. Damit ist die Tür offen, mit Vergleichsverhandlungen im
Frühjahr 2016 zu beginnen.

VW-Verjährungsverzicht für Österreich ungenügend

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat über die Sammelaktion in Sachen VW über 50.000 österreichische Fahrzeughalter gesammelt, die sich durch VW geschädigt sehen. Da VW für Vergleichsverhandlungen noch um Zeit ersucht, hat der VKI einen umfassenden Verjährungs-verzicht von der VW-Gruppe gefordert. Gestern hat VW einen Verjährungsverzicht bekannt-gemacht, der aus österreichischer Sicht ungenügend, ja irreführend ist. Der VKI bemüht sich, diese Fragen noch vor den Feiertagen mit VW zu klären.

Keine Besitzstörung beim CPO Parkplatz Muthgasse

Das BG Döbling beurteilt die Beschilderung beim Problemparkplatz Muthgassein 1190 Wien als nicht ausreichend. Das Gericht weist daher die Besitzstörungsklage der CPO in einem Musterverfahren des VKI ab.

bauMax-Datenweitergabe: Widerspruch erforderlich!

bauMax - "Preissäge" Kundenkarte: Wer keine Weitergabe seiner Daten will, sollte der AGB-Änderung von bauMax gleich widersprechen, auch wenn ein Widerspruch nach dem Datenschutzgesetz grundsätzlich jederzeit möglich ist.

Irreführung beim Goldankauf

Die Werbung mit einem Höchstpreis beim Goldankauf mehr als drei Jahre nach der Veröffentlichung eines Testergebnisses ist ohne Nachweis dieser Spitzenstellung unzulässig.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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