Urteil: OLG Innsbruck: Zinsbindung an Refinanzierungssatz unzulässig
Das OLG Innsbruck beurteilt die Bindung von Kreditzinsen an den Refinanzierungssatz der österreichischen Sparkassen bei Verbraucherkrediten für unzulässig. Die Vorarlberger Sparkassen werden als Folge dieses Urteiles bei der Zinsanpassung auf Ersatzparameter umstellen.