Unterlassungserklärung von Ryanair
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Ryanair DAC. wegen 31 Klauseln in den von ihr verwendeten Beförderungsbedingungen abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Kinderbetreuungseinrichtung Kindervilla wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Betreuungsvertrages geklagt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unser Ö-Bonus Club GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Kundenbindungsprogramms (jö Bonus Club) geklagt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Hallo Familie GmbH & Co KG als Betreiberin der Online-Babysitter-Plattform HalloBabysitter (babysitter.at) wegen sieben unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Runtastic GmbH (adidas Running) abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die Dating Lions GmbH abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die DAZN Limited (DAZN), mit Sitz in London, wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. DAZN ist ein führender Anbieter von Onlinediensten zur Übertragung von Sportveranstaltungen.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – das Montessori Kinderhaus Aigen wegen zwölf Klauseln in der von ihr verwendeten Betreuungsvereinbarung abgemahnt.
Nach Medienberichten soll am 14.11.2024 ein Insolvenzantrag von kika/Leiner eingebracht worden sein. Welche Art des Insolvenzverfahrens durchgeführt wird, wissen wir derzeit nicht. Im Raum steht ein Konkursverfahren, beantragt wurde offenbar ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die DAN KÜCHEN DESIGN BADEN GmbH wegen 20 unzulässiger Klauseln in deren AGB geklagt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzulässiger Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) geklagt. Gegenstand waren zwei unzulässige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffend eine Indexanpassung von Strom- und Gaspreisen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK für einen Verbraucher einen Musterprozess gegen die EVN Energievertrieb GmbH & Co KG (EVN) betreffend eine Erhöhung des Gaspreises durch die EVN geführt.
Mit dem AI Act hat die EU das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz entwickelt. Zweck der Verordnung ist die Etablierung eines einheitlichen Rechtsrahmens, um die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz zu fördern und gleichzeitig den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen zu gewährleisten. Der AI Act ist seit 1. August 2024 in Kraft; die Regeln greifen schrittweise ab dem 2. Februar 2025. Der VKI informiert über die wichtigsten Eckpunkte der Verordnung.
Der VKI klagte Spar Frozen Yogurt.
Die Teilnehmer:innen der VKI-Sammelklagen zur EA 189 Thematik erhalten insgesamt 23 Millionen Euro
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die 24h-Betreuungsagentur Hoffman-Verein wegen dreier Klauseln in ihrem Aufnahmeantrag (Vermittlungs- und Organisationsvertrag) abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Brussels Airlines SA/NV wegen 35 unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die T-Mobile Austria GmbH abgemahnt. T-Mobile hatte Konsument:innen, die Ansprüche im Zusammenhang mit der jährlichen Servicepauschale bzw. dem monatlichen Internet-Service Entgelt geltend gemacht hatten, die ordentliche Kündigung erklärt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Generali Versicherung AG wegen einer Klausel geklagt, die den Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit Akten der Hoheitsverwaltung ausschließt. Das Handelsgericht Wien gab dem VKI recht und erklärte die eingeklagte Klausel für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Beko Austria AG wegen der pauschalen Aufzeichnung von Telefongesprächen mit Kund:innen abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die BE Solution GmbH (BE), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Burgenland Energie AG, wegen zehn unzulässiger Klauseln in einem Wärmekomfortvertrag (mehrKomfortpaket der Energie Burgenland Service GmbH als Rechtsvorgängerin der BE Solution GmbH) abgemahnt.
Die VERBUND AG (VERBUND) hat am 01.05.2022 eine Preisanpassung auf Grundlage einer, aus Sicht des VKI, unzulässigen Preisanpassungsklausel durchgeführt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigt die Rechtsansicht des VKI. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die Bergbahnen Mitterbach GmbH wegen vier Klauseln in den von ihr verwendeten Nutzungsbedingungen der Mountaincartstrecke auf der Gemeindealpe abgemahnt.
Der VKI hat im Auftrag des Sozialministeriums die HOCH4 Erlebniswelt Leopoldsberg Betriebs GmbH wegen fünf Klauseln in den von ihr verwendeten Parcoursregeln für den 3D-Bogen-Parcours abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die UNIQA wegen deren Klauseln geklagt, die die Möglichkeit, den Schadenfreibonus zu bekommen an eine elektronische Kommunikation knüpfen.
Der VKI hatte die Hapimag AG wegen unzulässiger Klauseln in den AGB ihrer Timesharing-Verträge geklagt. Das OLG Wien erklärte nun alle 48 angefochtenen Klauseln für unzulässig. Wichtigster Aspekt des Urteils: Verbraucherrechtliche Bestimmungen kommen trotz „Aktionärsstatus“ der Kund:innen zur Anwendung.
Der VKI hat im Auftrag des BMSGPK die Robert Bosch AG (Bosch) wegen drei unzulässiger Klauseln in einem Thermenwartungs-Vertragsformblatt des Bosch-Werkskundendienstes abgemahnt.
Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Unser Ö-Bonus Club GmbH wegen mehrerer Klauseln in den AGB ihres Kundenbindungsprogramms (jö Bonus Club) geklagt.
OGH: Das ZaDiG 2018 sowie das E-GeldG 2010 sind auf Kryptowährungen, jedenfalls in der hier festgestellten Ausgestaltung von Bitcoins (BTC), nicht anwendbar.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – die HDI Versicherung AG wegen einer Klausel in deren ARB 2018 idF vom 01.05.2021 abgemahnt. Diese Klausel sah zwar eine Anpassung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie an den VPI vor, nahm aber unter anderem die im Vertrag vorgesehenen Höchstentschädigungsleistungen von einer solchen Wertanpassung aus. Die HDI Versicherung AG gab am 15.07.2024 eine Unterlassungserklärung ab.
Am 13.6.2024 wurde die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren („Right to Repair“-Directive) verabschiedet. Die Richtlinie ist Bestandteil des European Green Deal und soll einen nachhaltigeren Konsum fördern. Vom österreichischen Gesetzgeber ist die Richtlinie bis zum 31.7.2026 in nationales Recht umzusetzen. Wir informieren über die wichtigsten Neuerungen.
Der VKI klagte wegen irreführender Aufmachung von „Römerquelle bio limo leicht“.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums (BMSGPK) die PE Digital GmbH, die die Plattformen „Parship“ und „Elitepartner“ betreibt, wegen der Verwendung diverser Klauseln und Geschäftspraktiken geklagt.
Am 18. Juli 2024 war es so weit: Die lange erwartete Umsetzung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie (VK-RL) ist in Kraft. Der VKI informiert über die wesentlichen Inhalte dieser Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN; BGBl I 2024/85)
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die Allianz Elementar Versicherungs AG wegen deren Dauerrabattklausel und deren Kündigungsklausel. Das OLG Wien gab dem VKI Recht und erklärte die Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Dauerrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.
Das Lipizzanergestüt Piber betreibt auf dem Gelände des Lipizzanergestüts Piber einen Kletterpark.
Anlässlich einer Verbraucher:innenbeschwerde hat der VKI die AGB dieses Kletterparks geprüft und die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark, im Auftrag des Sozialministeriums, wegen zwei unzulässigen Klauseln in diesen Teilnahmebedingungen für den Kletterpark abgemahnt. Betroffen sind eine Haftungsfreizeichnungsklausel und eine Klausel, welche die Verwendung von aufgenommenen Fotos und Videos während der Aktivitäten im Kletterpark ohne weitere Zustimmung und auch für Werbezwecke erlaubt hätte.
Die Spanische Hofreitschule – Lipizzanergestüt Piber Kletterpark hat am 25.06.2024 eine außergerichtliche strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die SelfStorage-Dein Lager LagervermietungsgesmbH (MyPlace SelfStorage) wegen unzulässiger Klauseln in den AGB geklagt, wobei nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch MyPlace SelfStorage noch 8 Klauseln gerichtlich beanstandet wurden. Das Handelsgericht Wien erklärte sämtliche angefochtenen Klauseln für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die Whaleco Technology Limited (Temu) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: Telefonnummer) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von Temu entsprach nach Auffassung des VKI nicht den Vorgaben des FAGG. Temu hat am 24.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des BMSGPK die A1 Telekom Austria AG (A1) wegen unzureichender Zurverfügungstellung von Kontaktinformationen (konkret: E-Mail-Adresse) auf ihrer Website abgemahnt. Die Homepagegestaltung von A1 verstieß nach Auffassung des VKI gegen Bestimmungen des FAGG und des ECG. A1 hat am 21.06.2024 eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI hat – im Auftrag des Sozialministeriums – eine plastische Chirurgin wegen zwei Klauseln in dem von ihr verwendeten Patientendatenblatt abgemahnt. Die Chirurgin hat zu allen Klauseln umgehend eine Unterlassungserklärung abgegeben.
Der VKI klagte im Auftrag des Sozialministeriums die Grazer Wechselseitige Versicherung AG wegen deren „Dauerrabattklausel“. Das OLG Graz gab dem VKI Recht und erklärte die Klausel – wie auch schon das Erstgericht – für unzulässig. Das Urteil ist rechtskräftig. Versicherungsnehmer:innen, die aufgrund der Laufzeitrabattklausel eine Nachforderung bezahlt haben, können diese nun zurückfordern.
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