Veranstaltungsabsagen 2020 bis Mitte 2021: Gutscheine müssen jetzt ausbezahlt werden
Im Jahr 2020 wurde ein Gesetz beschlossen, durch welches die Veranstalter:innen von Kunst-, Kultur- und Sportereignissen nicht mehr der sonst geltenden gesetzlichen Regelung entsprechend bei Entfall der Veranstaltung aufgrund der Covid-19-Pandemie das bereits empfangene Geld zurückzahlen müssen, sondern den Kund:innen stattdessen - großteils - Gutscheine ausgeben konnten. Mit 1.1.2023 müssen bisher nicht eingelöste Gutscheine, die auf Grundlage dieses Gesetztes für abgesagte Veranstaltungen im Jahr 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 ausgestellt wurden, nach Aufforderung unverzüglich ausbezahlt werden.