OGH: Kein Lagezuschlag bei hoher Lärmbelastung und Kleinkriminalität in Wohngegend
Im Altbau dürfen Vermieter nicht frei über den Mietzins entscheiden, sondern sind an gesetzliche Vorgaben gebunden. Der Obersten Gerichtshof (OGH) hatte daher über einen sogenannten Lagezuschlag für eine Wohnung innerhalb des Gürtels mit ausgezeichneter Verkehrsanbindung zu entscheiden. Unter Berücksichtigung der hohen Lärmbelastung und der Kleinkriminalität in der Wohngegend, wurde ein Lagezuschlag im Ergebnis aber verneint.