Urteil: Lottotippgemeinschaft als Schneeballsystem
Eine Geschäftspraxis kann nach Anh 1 Z 14 der UGP-RL auch dann als "Schneeballsystem" eingestuft werden kann, wenn zwischen den Beiträgen, die neue Mitglieder an das System zahlen, und den Vergütungen, die die bereits vorhandenen Teilnehmer beziehen, nur ein mittelbarer Zusammenhang besteht.