Unzulässige Mietanhebungsklausel in geförderter Neubauwohnung
Der OGH beurteilte eine Mietanhebungsklausel für unzulässig. Die Folge ist, dass nach Auslaufen der Förderung der Vermieter weiterhin nur berechtigt ist, den ursprünglich vereinbarten Mietzins verlangen darf.