VKI Prozess: Auch Wartungsarbeiten fallen in die Erhaltungspflicht des Vermieters
Das Oberlandesgericht Linz als Berufungsgericht stellte nun eindeutig klar, dass die jährlichen Wartungsarbeiten einer Therme der Erhaltung dienen und daher rechtlich als Erhaltungsarbeiten zu qualifizieren sind und damit nicht auf den Mieter abgewälzt werden können. Die Entscheidung betrifft allerdings nur Wohnungen des Teilanwendungsbereiches des Mietrechtsgesetzes (im Wesentlichen frei finanzierte Neubauten, vermietete Eigentumswohnungen nach 1945 und Dachbodenausbauten).