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Urteil: Klage gegen Fernseh-Quiz erfolgreich

HG Wien untersagt Puls TV irreführende Angaben

Das HG Wien untersagt Puls TV irreführende Angaben über das Entgelt für die Teilnahme bei Fernseh-Gewinnspielen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Herbst 2005 im Auftrag des BMSG Unterlassungsklage eingebracht, nachdem sich Beschwerden über diverse Telefongewinnspiele und damit verbundene hohe Telefonrechnungen gehäuft hatten.

Der Wiener Fernsehsender Puls City-TV strahlte täglich von 14.00-17.00 und von 22.00-0:00 Uhr die Sendung "Wien Quiz" aus, bei der die Zuseher durch telefonische Beantwortung einer einfachen Frage Geld gewinnen konnten.

Die Moderatoren suggerierten während der gesamten Sendung immer wieder, dass es jederzeit möglich sei, direkt ins Studio durchzukommen. Meistens gelang dies erst kurz vor Schluß der Sendung - der Gewinn machte dann nur mehr einen Bruchteil der ursprünglichen Summe aus.

"Ich würde an Ihrer Stelle jetzt so oft die Wahlwiederholungstaste drücken, bis ich durchkomme!" "Wenn Sie die Lösung wissen, glaube ich schon, dass Sie zu mir ins Studio durchkommen!"- auf diese Weise motivierte man die Zuschauer, über einen langen Zeitraum das gegenständliche Gewinnspiel zu verfolgen und möglichst oft die genannte Mehrwertnummer zu wählen. Was die Moderatorin nicht erwähnte- jedes einzelne Drücken der Wahlwiederholung schröpfte den Zuseher um 70 Cent.

In einem Teilvergleich hatte sich Puls TV schon zuvor verpflichtet, irreführende Angaben über die Gewinnchancen zu unterlassen.

HG Wien, 23.5.2006, 39 Cg 38/05i

Klagsvertreter: Dr Thomas Höhne, RA in Wien

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