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Gesetzwidrige Klauseln in AGB der BAWAG Kontobox

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen die BAWAG PSK wegen gesetzwidriger Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das nun vorliegende Urteil des HG Wien erklärte die sieben eingeklagten Klauseln für unzulässig.

Gesetzwidrig erachtete das Handelsgericht vor allem die Verrechnung von Entgelten für die "manuelle Nachbearbeitung von Transaktionen", sowie die Berechtigung die Verfahren der Zugangsberechtigung einseitig und lediglich nach Mitteilung zu ändern.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 16.05.2017).

HG Wien 06.04.2017, 11 Cg 76/16p 
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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