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EuGH zur Aufklärungspflicht über Wechselkursrisiko bei Fremdwährungskredit

Der EuGH urteilte, dass Banken bei Kreditverträgen verpflichtet sind, den Kreditnehmern Informationen zur Verfügung zu stellen, die ausreichen, um die Kreditnehmer in die Lage zu versetzen, umsichtige und besonnene Entscheidungen zu treffen.

Die Vertragsklauseln müssen hinsichtlich ihrer konkreten Tragweite verständlich sein, sodass ein Durchschnittsverbraucher nicht nur die Möglichkeit einer Auf- oder Abwertung der Fremdwährung, auf die der Kredit lautet, erkennen, sondern auch die - möglicherweise erheblichen - wirtschaftlichen Folgen einer solchen Klausel für seine finanziellen Verpflichtungen einschätzen kann. Der Kreditnehmer muss klar darüber informiert werden, dass er sich durch den Abschluss eines auf eine ausländische Währung lautenden Kreditvertrags einem Wechselkursrisiko aussetzt, das er im Fall einer Abwertung der Währung, in der er sein Einkommen erhält, eventuell schwer wird tragen können.

EuGH 20.9.2017, C-186/16 (Andriciuc/Banca Românească)

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