Der VKI klagte im Jahr 2006 insgesamt 24 Klauseln der "Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA-Karte" und der "Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail".
Das Erstgericht gab dem VKI bezüglich 16 Klauseln Recht, hinsichtlich der übrigen 8 Klauseln wies es die Klage ab.
Der VKI erhob gegen 5 der 8 abgewiesenen Klauseln Berufung, VISA gegen alle 16. Der Berufung des VKI wurde hinsichtlich aller 5 Klauseln stattgegeben, der Berufung von VISA hinsichtlich keiner einzigen der 16 angefochtenen Klauseln.
Damit sind nach dem momentanen Verfahrensstand alle 21 Klauseln, die noch Gegenstand des Verfahrens sind, rechtswidrig.