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QEG-Informationen

Der VKI ist gemäß § 3 QEG eine gesetzlich anerkannte Qualifizierte Einrichtung für innerstaatliche Verbandsklagen iSd § 2 QEG. 

Der VKI ist demnach berechtigt, innerstaatlich auf Unterlassung (Beendigung und Verbot) eines rechtswidrigen Verhaltens von Unternehmern zu klagen, wenn dieses die kollektiven Interessen von Verbraucher:innen beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Ebenso kann der VKI auf Abhilfe für Verbraucher:innen klagen.  

Hier finden Sie eine Liste aller europäischen Qualifizierten Einrichtungen: https://representative-actions-collaboration.ec.europa.eu/cross-border-qualified-entities

Hier finden Sie die Satzung, Kontaktdaten sowie Angaben zu Finanzierungsquellen und Organisations-, Management- und Mitgliederstruktur des VKI.

Hier finden Sie eine Übersicht über die vom VKI geplanten, anhängigen und abgeschlossenen Verbandsverfahren. 

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