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QEG-Informationen

Der VKI ist gemäß § 3 QEG eine gesetzlich anerkannte Qualifizierte Einrichtung für innerstaatliche Verbandsklagen iSd § 2 QEG. 

Der VKI ist demnach berechtigt, innerstaatlich auf Unterlassung (Beendigung und Verbot) eines rechtswidrigen Verhaltens von Unternehmern zu klagen, wenn dieses die kollektiven Interessen von Verbraucher:innen beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Ebenso kann der VKI auf Abhilfe für Verbraucher:innen klagen.  

Hier finden Sie eine Liste aller europäischen Qualifizierten Einrichtungen: https://representative-actions-collaboration.ec.europa.eu/cross-border-qualified-entities

Hier finden Sie die Satzung, Kontaktdaten sowie Angaben zu Finanzierungsquellen und Organisations-, Management- und Mitgliederstruktur des VKI.

Hier finden Sie eine Übersicht über die vom VKI geplanten, anhängigen und abgeschlossenen Verbandsverfahren. 

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Der Energielieferant goldgas GmbH (goldgas) hatte eine indexbasierte Gaspreiserhöhung mit 01.01.2023 angekündigt. Dabei sah goldgas vor, dass Konsument:innen im Zuge dieser Preisänderung kein Widerspruchsrecht zustehen sollte. Ein Widerspruch hätte zur Folge, dass Konsument:innen bis zum drei Monate nachfolgenden Monatsletzten zu den alten, günstigeren Preisen weiterbeliefert werden müssen und ihnen somit genug Zeit für einen Preisvergleich und die Wahl eines anderen Anbieters bleibt. Aufgrund von Konsumentenbeschwerden wurde der Verein für Konsumenteninformation (VKI) auf das Vorgehen von goldgas aufmerksam und hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage vor dem Bezirksgericht für Handelssachen (BGHS) Wien eingebracht. Das Gericht stellt nun klar: Auch bei einer indexbasierten Preiserhöhung steht Konsument:innen ein Widerspruchsrecht zu.

unterstützt durch das

Sozialministerium
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