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Amtshaftungsklage gegen die Republik in Riegerbank-Pleite erfolgreich

Der OGH bestätigte das Urteil der zweiten Instanz, wonach die Republik den geschädigten Anlegern 100% des Kapitalausfalls samt 4 % Zinsen seit Konkurseröffnung zu ersetzen hat.

1998 ging die Riegerbank spektakulär in Konkurs. Wolfgang Rieger hatte Jahre lang unter der Kontrolle der Bilanzprüfer die Bilanzen gefälscht.
Der Kreditschutzverband von 1870 hatte ein Gläubigerkonsortium organisiert und brachte für rund 550 geschädigte Anleiheinhabern (Forderungsvolumen: EUR 8,5 Mio) eine Klage gegen die Republik wegen Amtshaftung ein.
Die Republik hat für Fehler und Versäumnisse des Bankprüfers zu haften. Bei gehöriger Sorgfalt wäre schon viele Jahre vor der tatsächlichen Konkurseröffnung die Konkursreife feststellbar gewesen. Der Bankprüfer handelte grob fahrlässig.

Der OGH sprach nun den Geschädigten vollen Ersatz zu, also 100 % des Kapitalausfalls durch den Konkurs samt 4% Zinsen seit Konkurseröffnung zu. Wieviel das tatsächlich ist, wird erst nach Abschluss des Konkursverfahrens feststehen.

Ein ähnlich gelagerter Fall, die BHI Bank in Graz (vgl 1 Ob 188/02g), bei dem die Republik zahlreiche Anleger entschädigen musste, war laut KSV der Anlass dafür, dass mittlerweile eine Haftung der Republik Österreich für Fehler des Bankprüfers durch Gesetz ausgeschlossen wurde; seit 1. Jänner 2005 ist nämlich laut Finanzmarktaufsichts-Behördengesetz ein Bankprüfer kein Organ der Finanzmarktaufsicht mehr und folglich die Republik für dessen Fehler und Versäumnisse nicht haftbar.  

Näheres hierzu finden Sie auf www.ksv.at

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