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BTV gibt Unterlassungserklärung ab

Der VKI hat - im Auftrag der AK Vorarlberg - die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) bezüglich insgesamt 44 Klauseln in Allgemeinen Kreditbedingungen, einem Schuldschein und einer Pfandbestellungsurkunde, einer Zusatzvereinbarung zu Wohnbauförderungsdarlehen und in einem Risikohinweis zur endfälligen Fremdfinanzierung mit Besparung eines Tilgungsträgers abgemahnt. Diese 44 Klauseln verstoßen nach Ansicht des VKI gegen das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und/oder das Bankwesengesetz.

Die BTV hat von den 44 vom VKI abgemahnten Klauseln eine Unterlassungsklärung mit Vertragsstrafe bezüglich 32 dieser Klauseln unterschrieben. Die BTV verpflichtet sich mit dieser Unterlassungserklärung, die Verwendung dieser 32 Klauseln oder sinngleiche Klauseln zu unterlassen bzw sich nicht auf diese Klauseln zu berufen.

Unter diesen 32 Klauseln finden sich zB folgende:
- Die Verpflichtung des Kreditnehmers während der Dauer des Kreditverhältnisses keine ihm gehörende Liegenschaft oder Teile hiervon in Bestand zu geben, zu belasten oder zu veräußern.
- Die Entbindung der Bank vom Bankgeheimnis und zwar ohne ausdrücklichen Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufes.
- Das Recht der Bank, ohne ausdrückliche Zustimmung oder Information eines Mitverpflichteten die Kreditlaufzeit zu verlängern, Stundungen oder weitere Kredite zu gewähren.
- Das Recht der Bank, den Kreditzinssatz bei einer Änderung der Geld- oder Kapitalmarktverhältnisse anzupassen, ohne nähere Parameter und ohne die Verpflichtung, die Zinsen gegebenenfalls auch zu senken.
- Das Recht der Bank, den Kreditvertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen.
- Das Recht der Bank, den Kredit sofort auch ohne Kündigung fällig zu stellen, wenn ein Kreditnehmer der Bank gegenüber unrichtige Angaben gemacht hat oder wenn der Kreditnehmer die Kreditkosten nicht oder nicht termingerecht bezahlt hat.
- Das Recht der Bank, die Kreditzinsen, die an die Parameter SMR/EURIBOR gebunden sind, innerhalb von 10 Wochen nach deren Veröffentlichung anzupassen.
- Mündlichen Absprachen kommt keine Rechtswirksamkeit zu.
- Hinsichtlich Überschreitungen des Darlehensrahmens oder Rückständen mit fälligen Zahlungen kommen Überziehungs- bzw Verzugszinsensätze zur Verrechnung, welche dem jeweiligen aktuellen Schalteraushang zu entnehmen sind.

Die restlichen 12 vom VKI abgemahnten Klauseln wird die BTV noch einer eingehenden Prüfung unterziehen.

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