Die Klage wurde am 21.7.2005 eingebracht, weil nach Ansicht des VKI die mobilkom Austria ihren "A1 Business Options"-Tarif irreführend bewirbt: Um einen monatlichen Aufpreis von 5 Euro könnten die Kunden zu anderen A1 Kunden sowie "um 0 Cent ins gesamte österreichische Festnetz" telefonieren.
Tatsächlich werden aber Anrufe in private Netze (05er Nummern) in Rechnung gestellt.
Zweck eines privaten Netzes ist es, Mitarbeiter eines Unternehmens mit mehreren Standorten unter einer österreichweit einheitlichen Zugangsnummer erreichbar zu machen. Auch private Netze sind Teil des Festnetzes, in der Regel werden die Verbindungsentgelte des Ortstarifes verrechnet.
Da zahlreiche Großunternehmen, darunter die größten Banken und Transportunternehmen Österreichs, Versicherungen und öffentliche Stellen wie Ministerien, der ÖGB, Arbeiterkammern und Krankenkassen private Netze benützen, sind eine Vielzahl von Verbrauchern als Kunden der Beklagten von der irreführenden Werbung betroffen, auch wenn der in Einzelfällen anfallende Betrag selbst nicht allzu hoch sein mag.
Gemäß § 2 UWG kann auf Unterlassung geklagt werden, wer zu Zwecken des Wettbewerbes zur Irreführung geeignete Preisangaben macht.
Neben der Klage wurde beantragt, die Werbung mittels einstweiliger Verfügung rasch abzustellen.