Zum Inhalt

Urteil: VKI gewinnt gegen Lebensversicherer

Das HG Wien beurteilt Klauseln zum Rückkaufswert in Lebensversicherungsverträgen der UNIQA und der Österreichischen Beamtenversicherung als gesetzwidrig.

Der Artikel ist unter nachfolgenden Link abrufbar.

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang