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21 Klausel von VISA gesetzwidrig

Das OLG Wien hat als Berufungsgericht in einem vom VKI im Auftrag der AK Vorarlberg geführten Verfahren gegen die VISA-Service der Berufung des VKI vollinhaltlich stattgegeben. Der Berufung von VISA wurde nicht Folge gegeben.

Der VKI klagte im Jahr 2006 insgesamt 24 Klauseln der "Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA-Karte" und  der "Geschäftsbedingungen für die elektronische Zusendung der Monatsrechnung per E-Mail".

Das Erstgericht gab dem VKI bezüglich 16 Klauseln Recht, hinsichtlich der übrigen 8 Klauseln wies es die Klage ab.

Der VKI erhob gegen 5 der 8 abgewiesenen Klauseln Berufung, VISA gegen alle 16. Der Berufung des VKI wurde hinsichtlich aller 5 Klauseln stattgegeben, der Berufung von VISA hinsichtlich keiner einzigen der 16 angefochtenen Klauseln.

Damit sind nach dem momentanen Verfahrensstand alle 21 Klauseln, die noch Gegenstand des Verfahrens sind, rechtswidrig.

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