Zum Inhalt

Urteil: SPAR darf ägyptische Pfirisiche nicht mit dem Slogan "Erntefrisch aus Österreich" bewerben

Das Landesgericht Salzburg verurteilte die SPAR Österreichische Warenhandels-AG zur Unterlassung von Werbung mit irreführenden, weil falschen Herkunftsbezeichnungen bei Obst und Gemüse, im konkreten Fall bei Pfirsichen und Paprika.

Das Unternehmen SPAR Österreich hatte mit einer  Werbeaussendung im April 2011 Pfirsiche mit der hervorgehobenen Ankündigung "Saisonstart: Erntefrisch aus Österreich" gedruckt auf einem Banner der österreichischen Flagge über abgebildeten Pfirsichen beworben. Kaum lesbar in der unteren Bildhälfte fand sich in kleiner, weiß gehaltener Schrift die Angabe "Aus Ägypten Klasse 1".

Im November 2011 bot SPAR in einem Supermarkt im Burgenland grüne Paprika an. Diese wurden mit einem Regalstopper beworben, der im oberen Bereich die Aufschrift trug "Ein Produkt aus Österreich". Auf der Verpackung der Paprika selbst, unmittelbar über den Strichcode fand sich der aufgrund der sehr kleinen Schriftgröße kaum ins Auge fallende Hinweis "Herkunft: Spanien".

Der VKI erachtet diese Werbeaussagen der Firma SPAR als irreführend im Sinne des § 2 Abs. 2 Z 1 UWG und verklagte im Auftrag des BMASK das Unternehmen auf Unterlassung derartiger Werbung.

Das Landesgericht Salzburg teilte die Einschätzung des VKI und verurteile SPAR zur Unterlassung dieser irreführenden Geschäftspraxis. Das Unternehmen SPAR, dass sich zunächst auf ein Versehen berufen hatte, habe die durch die irreführende Werbung hervorgerufene Wiederholungsgefahr nicht durch rein passives Verhalten beseitigen können, sondern es hätte seine Sinnesänderung nach außen für die Marktteilnehmer klar zum Ausdruck bringen müssen. Dies habe SPAR gerade nicht getan.

Zudem erteilte das Gericht insbesondere der von SPAR vertretenen Auffassung eine Absage, wonach dem verständigen Verbraucher klar sein müsse, dass im April in Österreich keine Pfirsiche geerntet werden. Nach Auffassung des Gerichtes sollte demgegenüber jedoch gerade der ins Auge springende Slogan "Erntefrisch in Österreich" die angesprochenen Kunden zu einem raschen Kaufentschluss verleiten, so dass diese sich gerade keine Gedanken über die Richtigkeit der Werbeaussage machten.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand: 23.10.2012).

LG Salzburg 10.10.2012, 12 CG 65/11 y
Volltextservice
Klagevertreter: Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KG, Wien

Lesen Sie mehr:

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail
unterstützt durch das

Sozialministerium
Zum Seitenanfang