Ein Konsument hatte für seinen Pkw eine Kaskoversicherung abgeschlossen. Sein Bruder borgte sich das Fahrzeug aus und brachte dieses auf einer schrägen Parkfläche zum Stehen. Er trat die Feststellbremse mit mäßig starkem Druck, legte aber keinen Gang ein sondern ließ den Motor laufen. Als er ungefähr zehn Meter entfernt mit dem Rücken zum Pkw stand, begann dieser wegzurollen. Der Pkw rollte in einen Graben, es entstand ein Schaden von Euro 6.800,--.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) rechnet das - potentielle - Fehlvehalten des Bruders nicht dem Versicherungsnehmer zu. Die Kaskoversicherung muss diesem daher den Schaden ersetzen.
OGH 27.3.2013, 7Ob30/13g
Klagevertreter: Dengg, Vavrousek, Hölber, RAe in St. Johann