Es handelte sich dabei um Klauseln, die regelmäßig in AGB von Banken zu finden sind.
Als unzulässig wurden vor allem die folgenden Klauseln erklärt:
- Verpflichtung der Meldung eines Diebstahls/Verlusts einer Karte bei den örtlichen Behörden
- Rügefristen
- Fremdwährungsumrechnungen
- Ersatzkartengebühren für Zahlungskarten
- Mitverschuldensregelungen hinsichtlich Verwendung von Kartendaten in elektronischen Systemen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 9.8.2017)
OLG Wien 25.07.2017, 2 R 31/17v
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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien