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Unzulässige AGB-Klauseln von Card Complete

Der VKI führt im Auftrag des Sozialministeriums ein Verbandsverfahren gegen die Card Complete Service Bank AG wegen unzulässiger Klauseln in deren AGB. Nach dem Handelsgericht erklärte nun auch das Oberlandesgericht Wien zahlreiche Klauseln als rechtswidrig.

Es handelte sich dabei um Klauseln, die regelmäßig in AGB von Banken zu finden sind.

Als unzulässig wurden vor allem die folgenden Klauseln erklärt:

  • Verpflichtung der Meldung eines Diebstahls/Verlusts einer Karte bei den örtlichen Behörden
  • Rügefristen
  • Fremdwährungsumrechnungen
  • Ersatzkartengebühren für Zahlungskarten
  • Mitverschuldensregelungen hinsichtlich Verwendung von Kartendaten in elektronischen Systemen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Stand 9.8.2017)

OLG Wien 25.07.2017, 2 R 31/17v 

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Klagsvertreter: Dr. Stefan Langer, RA in Wien

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