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Energie Graz und Solar Graz: Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung

Betroffene Haushaltskunden erhalten Geldersatz. Die kostenlose Anmeldung über den VKI war bis 31.10.2020 möglich.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat - im Auftrag der Arbeiterkammer Steiermark - den Energieanbieter Energie Graz GmbH & Co KG geklagt. Gegenstand der Verbandsklage war eine nach Ansicht des VKI unzulässige Preisänderungsklausel. Der VKI erzielte beim Obersten Gerichtshof (OGH) bereits eine Grundsatzentscheidung zu einer ähnlichen - vom Gericht als unzulässig erachteten - Preisanpassungsregelung eines anderen Energieanbieters.


Der VKI konnte sich mit Energie Graz GmbH & Co KG (Energie Graz) und dessen Tochterunternehmen Solar Graz GmbH (Solar Graz) auf folgende rasche außergerichtliche Lösung für betroffene Haushaltskunden einigen:

Kunden erhalten über die VKI-Aktion einen Geldersatz für die am 1. Jänner 2019 erfolgte Preiserhöhung. Basis für die Auszahlung ist die individuelle Verbrauchsmenge für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.08.2020.

Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 2.700 kWh ist mit einer Kompensation von rund EUR 33,00 zu rechnen.

Voraussetzungen zur kostenlosen Teilnahme an der VKI-Aktion
Teilnahmeberechtigt waren alle Haushaltskunden, die von der Preiserhöhung im Jänner 2019 betroffen gewesen sind und einen der folgenden Stromtarife bei Energie Graz oder Solar Graz bezogen haben:
 

  • Graz Strom Klassik (Energie Graz)
  • Naturstrom (Solar Graz)


Geldersatz erhalten auch ehemalige Kunden, die von der Preiserhöhung vom 1.Jänner 2019 betroffen waren.

Anmeldefrist
Die kostenlose Anmeldung beim VKI war bis 31. Oktober 2020 möglich.


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