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Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018: Lücken im Rechtsschutz

Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt engherzig und lässt Lücken in der Rechtsdurchsetzung.

Am 23.6.2017 ging die Begutachtungsfrist zum Ministerialentwurf (322/ME) zu Ende. Bereits am 29.6. wurde die Regierungsvorlage - im Wesentlichen unverändert - vom Nationalrat verabschiedet.

Der VKI kritisiert in seiner Stellungnahme eine Reihe von Punkten, wo zur Sicherstellung einer effizienten Rechtsdurchsetzung im Bereich des Datenschutzes Nachbesserungsbedarf besteht.

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