Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen vom 11.7.2007 wurde am 31.7.2007 im Amtsblatt der Europäischen Union (L 199/1) veröffentlicht. Ziel der Verordnung ist es, als Alternative zu den bestehenden innerstaatlichen Verfahren der Mitgliedsländer ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen einzuführen, mit dem EU-Bürger Streitigkeiten mit geringem Streitwert einfacher, schneller und kostengünstiger beilegen können.
Die Verordnung regelt allerdings nur grenzüberschreitende Rechtssachen in Zivil- und Handelssachen. Geringfügig im Sinne der Verordnung sind Streitwerte bis zu 2000 Euro (ohne Zinsen, Kosten und Auslagen zum Zeitpunkt des Einlangens der Klage bei Gericht.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und soll ab 1.1.2009 gelten. Bis 1.1.2008 müssen die Mitgliedstaaten der Union der Kommission unter anderem die für geringfügige Forderungen zuständigen Gerichte, Rechtsmittel, die zugelassenen Sprachen und die zuständigen Vollstreckungsbehörden melden.
Anbei die finden Sie die Verordnung als PDF.